Wir begleiten Unternehmen von der Gründung bis zur Transformation – mit klarer Struktur, wirtschaftlicher Perspektive und rechtlicher Sicherheit.
Unternehmen brauchen mehr als Verträge: Sie brauchen Stabilität und Flexibilität zugleich. Als Wirtschaftskanzlei in Salzburg beraten wir in allen Phasen des Unternehmenslebens – von der Wahl der Rechtsform (OG, KG, GmbH, FlexCo, AG) über Umgründungen, Umwandlungen oder Verschmelzungen bis hin zu Nachfolge und Sanierung. Jede Gesellschaftsform bringt eigene Anforderungen mit sich; wir sorgen dafür, dass die gewählte Struktur zu Ihrem Geschäftsmodell passt und nicht umgekehrt.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
- Gründung und Umstrukturierung: Wahl und Errichtung der passenden Rechtsform, Neustrukturierung bestehender Unternehmen, Firmenbucheingaben.
- Umgründungsmaßnahmen: Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Umwandlungen – rechtskonform und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt.
- Gesellschaftervereinbarungen: Syndikatsverträge, Stimmbindungen, Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, Regeln für den Konfliktfall.
- Corporate Governance und Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften von Datenschutz bis Meldepflichten, Geschäftsordnungen, virtuelle und hybride Gesellschafterversammlungen, effiziente und gesetzeskonforme Organisation der Unternehmensführung.
- Organfunktionen: Rechte und Pflichten von Geschäftsführern, Vorständen, Prokuristen und Gesellschaftern – einschließlich Anstellungsverträgen und Haftungsvorsorge.
- Nachfolge und Unternehmensverkauf: Übergabe innerhalb der Familie, Share- und Asset-Deals, Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung.
- Krise und Sanierung: insolvenzrechtliche Beratung, Restrukturierung, Haftungsvermeidung für die handelnden Organe.
Gesellschafterkonflikte lösen, bevor sie eskalieren
Klare und präzise Gesellschaftervereinbarungen sind der Schlüssel zu einer belastbaren Zusammenarbeit. Kommt es dennoch zum Streit – etwa über Gewinnverwendung, Informationsrechte oder die Abberufung eines Geschäftsführers – vertreten wir Ihre Interessen zunächst im Gesellschaftergremium (etwa General- oder Hauptversammlung) und, wenn nötig, vor Gericht. Häufig lässt sich eine wirtschaftlich tragfähige Lösung finden, die den Fortbestand des Unternehmens sichert, statt es im gerichtlichen Streit zu blockieren.
Haftung der Organe im Blick behalten
Die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen sind umfangreich und mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden – gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und im Krisenfall auch gegenüber Gläubigern und Behörden. Wir beraten zu den rechtlichen Verantwortlichkeiten, gestalten Geschäftsführerverträge und Geschäftsordnungen, erstellen Beratungs- und Kontrollgremien wie Aufsichts- und Beiräte und helfen, persönliche Haftungsrisiken früh zu erkennen und zu begrenzen.
Ihr Partner für Gesellschaftsrecht in Salzburg
Wir vereinen juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – für Start-ups ebenso wie für mittelständische Unternehmen und internationale Gruppen. Von der Gründung über Umgründungen bis zur Nachfolge legen wir gemeinsam das Fundament für nachhaltiges Wachstum und rechtliche Stabilität. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir besprechen Ihr Vorhaben in einem persönlichen Gespräch.