Kompetenzen
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Gesellschafts- & Unternehmensrecht

Stabile Strukturen erarbeiten, durch die Unternehmen langfristig profitieren – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Wir begleiten Unternehmen von der Gründung bis zur Transformation – mit klarer Struktur, wirtschaftlicher Perspektive und rechtlicher Sicherheit.

Unternehmen brauchen mehr als Verträge: Sie brauchen Stabilität und Flexibilität zugleich. Als Wirtschaftskanzlei in Salzburg beraten wir in allen Phasen des Unternehmenslebens – von der Wahl der Rechtsform (OG, KG, GmbH, FlexCo, AG) über Umgründungen, Umwandlungen oder Verschmelzungen bis hin zu Nachfolge und Sanierung. Jede Gesellschaftsform bringt eigene Anforderungen mit sich; wir sorgen dafür, dass die gewählte Struktur zu Ihrem Geschäftsmodell passt und nicht umgekehrt.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht

  • Gründung und Umstrukturierung: Wahl und Errichtung der passenden Rechtsform, Neustrukturierung bestehender Unternehmen, Firmenbucheingaben.
  • Umgründungsmaßnahmen: Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Umwandlungen – rechtskonform und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt.
  • Gesellschaftervereinbarungen: Syndikatsverträge, Stimmbindungen, Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, Regeln für den Konfliktfall.
  • Corporate Governance und Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften von Datenschutz bis Meldepflichten, Geschäftsordnungen, virtuelle und hybride Gesellschafterversammlungen, effiziente und gesetzeskonforme Organisation der Unternehmensführung.
  • Organfunktionen: Rechte und Pflichten von Geschäftsführern, Vorständen, Prokuristen und Gesellschaftern – einschließlich Anstellungsverträgen und Haftungsvorsorge.
  • Nachfolge und Unternehmensverkauf: Übergabe innerhalb der Familie, Share- und Asset-Deals, Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung.
  • Krise und Sanierung: insolvenzrechtliche Beratung, Restrukturierung, Haftungsvermeidung für die handelnden Organe.

Gesellschafterkonflikte lösen, bevor sie eskalieren

Klare und präzise Gesellschaftervereinbarungen sind der Schlüssel zu einer belastbaren Zusammenarbeit. Kommt es dennoch zum Streit – etwa über Gewinnverwendung, Informationsrechte oder die Abberufung eines Geschäftsführers – vertreten wir Ihre Interessen zunächst im Gesellschaftergremium (etwa General- oder Hauptversammlung) und, wenn nötig, vor Gericht. Häufig lässt sich eine wirtschaftlich tragfähige Lösung finden, die den Fortbestand des Unternehmens sichert, statt es im gerichtlichen Streit zu blockieren.

Haftung der Organe im Blick behalten

Die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen sind umfangreich und mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden – gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und im Krisenfall auch gegenüber Gläubigern und Behörden. Wir beraten zu den rechtlichen Verantwortlichkeiten, gestalten Geschäftsführerverträge und Geschäftsordnungen, erstellen Beratungs- und Kontrollgremien wie Aufsichts- und Beiräte und helfen, persönliche Haftungsrisiken früh zu erkennen und zu begrenzen.

Ihr Partner für Gesellschaftsrecht in Salzburg

Wir vereinen juristische Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – für Start-ups ebenso wie für mittelständische Unternehmen und internationale Gruppen. Von der Gründung über Umgründungen bis zur Nachfolge legen wir gemeinsam das Fundament für nachhaltiges Wachstum und rechtliche Stabilität. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir besprechen Ihr Vorhaben in einem persönlichen Gespräch.

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Häufige Fragen

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Das hängt von Haftung, Kapitalbedarf, Gesellschafterkreis, Steuerbelastung und geplantem Wachstum ab. Die GmbH ist in Österreich der Regelfall für unternehmerische Tätigkeit mit beschränkter Haftung; OG und KG sind personalistisch geprägt und ohne Mindestkapital möglich; die 2024 eingeführte FlexKapG (FlexCo) richtet sich vor allem an Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligung; die AG kommt bei größeren Strukturen und Kapitalmarktnähe in Betracht. Wir prüfen die Varianten gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung, damit die rechtliche und die steuerliche Sicht zusammenpassen.

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH in Österreich?

Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH in Österreich?

Seit 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 10.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte bar einzuzahlen ist. Die zuvor mögliche gründungsprivilegierte GmbH ist damit entfallen. Für bestehende Gesellschaften kann eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags sinnvoll sein – wir prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf ergibt.

Wofür haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Wofür haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

Der Geschäftsführer schuldet der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG). Persönliche Haftung droht vor allem bei Verletzung dieser Sorgfaltspflicht, bei verspäteter Insolvenzantragstellung, bei nicht abgeführten Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie bei Verstößen gegen Kapitalerhaltungsvorschriften. Klare Ressortverteilung, dokumentierte Entscheidungen und eine passende D&O-Versicherung senken das Risiko spürbar.

Warum ist eine Gesellschaftervereinbarung sinnvoll, wenn es doch einen Gesellschaftsvertrag gibt?

Warum ist eine Gesellschaftervereinbarung sinnvoll, wenn es doch einen Gesellschaftsvertrag gibt?

Der Gesellschaftsvertrag ist im Firmenbuch öffentlich einsehbar und regelt die Grundordnung. Eine ergänzende Gesellschaftervereinbarung (Syndikatsvertrag) bleibt vertraulich und kann Themen abbilden, die dort keinen Platz haben: Stimmbindungen, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte, Wettbewerbsverbote, Nachfolge- und Exit-Szenarien sowie Regeln für den Konfliktfall. Gerade solche Vorsorgeklauseln verhindern später teure Auseinandersetzungen.

Was ist bei einer Unternehmensnachfolge rechtlich zu bedenken?

Was ist bei einer Unternehmensnachfolge rechtlich zu bedenken?

Nachfolge betrifft Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht gleichzeitig. Zu klären sind unter anderem die Übertragbarkeit der Anteile nach dem Gesellschaftsvertrag, Aufgriffs- und Abfindungsregelungen, die Absicherung des Übergebers, arbeitsrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs sowie die Abstimmung mit Testament und Pflichtteilsrecht. Wir empfehlen, den Prozess mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe aufzusetzen.

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja. Die Ein-Personen-GmbH ist zulässig und verbreitet: Ein Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer sein kann, errichtet die Gesellschaft mit Notariatsakt; unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die vereinfachte elektronische Gründung möglich. Zu bedenken sind die Selbstkontrahierungs-Problematik bei Geschäften mit sich selbst, die Sozialversicherung als geschäftsführender Gesellschafter und die Frage, ob eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen steuerlich und organisatorisch überhaupt die bessere Wahl ist – das rechnen wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung durch.

Was gehört in einen guten Gesellschaftsvertrag?

Was gehört in einen guten Gesellschaftsvertrag?

Über die Pflichtangaben hinaus vor allem Vorsorge für die Fälle, an die bei der Gründung niemand denken will: Vinkulierung und Aufgriffsrechte für den Fall, dass ein Gesellschafter verkaufen will oder muss; eine Bewertungsklausel, die den Abfindungspreis berechenbar macht; Mitverkaufsrechte und -pflichten; Regeln für Pattsituationen und die Abberufung von Geschäftsführern; Wettbewerbsverbote; und ein Verfahren für den Streitfall. Fehlt das, gilt das dispositive Gesetz – und das passt auf den konkreten Gesellschafterkreis fast nie.

Was passiert mit GmbH-Anteilen im Todesfall?

Was passiert mit GmbH-Anteilen im Todesfall?

Geschäftsanteile sind vererblich – ohne vertragliche Vorsorge stehen also plötzlich die Erben in der Gesellschaft, womöglich eine Erbengemeinschaft ohne Branchenkenntnis. Der Gesellschaftsvertrag kann das steuern: mit Aufgriffsrechten der übrigen Gesellschafter gegen Abfindung, Nachfolgeklauseln zugunsten bestimmter Personen und Bewertungsregeln. Entscheidend ist die Abstimmung mit Testament und Pflichtteilsrecht – Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung dürfen einander nicht widersprechen. Diese Abstimmung fehlt in der Praxis am häufigsten.

Wie komme ich aus einer GmbH wieder heraus?

Wie komme ich aus einer GmbH wieder heraus?

Ein allgemeines gesetzliches Austrittsrecht gibt es nicht – der Weg führt über den Verkauf des Geschäftsanteils, der einen Notariatsakt erfordert und häufig durch Vinkulierung an die Zustimmung der Mitgesellschafter gebunden ist. Daneben kommen die im Vertrag vorgesehenen Aufgriffs- und Kündigungsrechte in Betracht, in Ausnahmefällen der Austritt oder die Ausschließung aus wichtigem Grund über das Gericht. Wie glatt der Ausstieg läuft, entscheidet sich fast immer daran, was bei der Gründung vereinbart wurde – oder eben nicht.

Wie kann ein Gesellschafter aus einer GmbH ausgeschlossen werden?

Wie kann ein Gesellschafter aus einer GmbH ausgeschlossen werden?

Sieht der Gesellschaftsvertrag nichts vor, bleibt nur die Ausschlussklage aus wichtigem Grund – ein langwieriger Weg mit hohen Anforderungen an Begründung und Beweis. Belastbare Gesellschaftsverträge regeln deshalb Aufgriffsrechte samt Anlassfällen wie Insolvenz, Tod, schwerer Pflichtverletzung oder Verlust einer Berufsberechtigung, dazu ein Bewertungsverfahren und die Zahlungsmodalitäten. Wer diese Punkte erst im Konflikt verhandelt, verhandelt aus der schwächeren Position.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Gesellschafts- & Unternehmensrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.