Kompetenzen
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Zivil- & Prozessrecht

Ansprüche prüfen, durchsetzen oder abwehren – mit klarer Strategie. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Unser Ziel ist es, im ersten Schritt nachhaltige Lösungen zu finden. Lässt sich der Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir konsequent – mit Strategie, Präzision und Durchsetzungskraft.

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Zivilrechts, das durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und zahlreiche Nebengesetze geregelt wird. Ob Schadenersatz, Gewährleistung, Forderungsdurchsetzung oder Vertragsverletzung – wir prüfen Ansprüche, setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zum Verfahren, entwickeln wir eine klare Strategie und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Instanzen, vom Erstgericht bis zum Obersten Gerichtshof.

Unsere Leistungen im Zivil- und Prozessrecht

  • Anspruchsprüfung: nüchterne Einschätzung von Erfolgsaussicht, Beweislage und Kostenrisiko, bevor Kosten entstehen.
  • Forderungsdurchsetzung: außergerichtliche Aufforderung, Mahnverfahren, Klage und Exekution.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Prüfung der Aktivlegitimation, Verjährungseinrede, Gegenforderungen.
  • Schadenersatz und Gewährleistung: Personen- und Sachschäden, Vertragsverletzungen, Produkthaftung, Beweissicherung.
  • Sachenrecht: Eigentums- und Besitzstörungsklagen, Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Pfandrechte.
  • Prozessführung: Schriftsätze, Beweisanträge, Verhandlungsvertretung, Berufung und Revision.
  • Alternative Streitbeilegung: Vergleichsverhandlungen, Schiedsverfahren und Mediation – letztere bieten wir über Legal+ auch im Haus an.

Verfahrensrecht ist Handwerk

Ein Zivilprozess wird nicht nur über das materielle Recht entschieden, sondern über die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Jurisdiktionsnorm (JN). Diese sind von strikten formellen Anforderungen geprägt: von der korrekten Einbringung der Klage über die rechtzeitige Beantwortung von Schriftsätzen bis zur Beweisaufnahme. Schon kleine Versäumnisse – eine versäumte Frist, ein unzureichend begründeter Antrag, ein zu spätes Beweisanbot – können zum Verlust eines Prozesses führen, obwohl der Anspruch berechtigt war. Genauso wichtig ist die Kenntnis der Rechtsmittel: Berufung und Revision sind an eigene Voraussetzungen und Fristen gebunden.

Zivilverfahren in Salzburg

Für Streitigkeiten bis 15.000 Euro Streitwert sind die Bezirksgerichte zuständig, darüber das Landesgericht Salzburg; Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Linz und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof. Wir vertreten Sie an allen diesen Gerichten und kennen die regionale Praxis, etwa bei Sachverständigenbestellungen und Vergleichsgesprächen. Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Flachgau, Tennengau, Pinzgau, Pongau und Lungau ist der zuständige Gerichtsstandort oft entscheidend für Zeitplan und Kosten.

Erst rechnen, dann klagen

Wir raten nicht automatisch zum Verfahren. Am Anfang steht eine ehrliche Bewertung: Was lässt sich beweisen, was kostet der Prozess, wie lange dauert er, und ist eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich nicht besser? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, entscheiden Sie – auf einer belastbaren Grundlage. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?

Wie lange habe ich Zeit, einen Anspruch geltend zu machen?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt nach § 1478 ABGB 30 Jahre, die kurze Frist für Schadenersatz drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB), absolut 30 Jahre. Für Gewährleistung gelten zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei unbeweglichen Sachen. Weil zahlreiche Sonderfristen bestehen – etwa im Miet-, Arbeits- oder Versicherungsrecht – sollte die Frist im Einzelfall geprüft werden, bevor sie abläuft.

Welches Gericht ist in Salzburg zuständig?

Welches Gericht ist in Salzburg zuständig?

Bei einem Streitwert bis 15.000 Euro entscheidet das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht Salzburg. Örtlich ist grundsätzlich der Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei maßgeblich; Gerichtsstandsvereinbarungen und besondere Gerichtsstände können abweichen. Für Handelssachen und Arbeitsrechtssachen bestehen eigene Zuständigkeiten. Wir prüfen das vor Klagseinbringung – eine Klage beim unzuständigen Gericht kostet Zeit und Geld.

Was kostet ein Zivilprozess?

Was kostet ein Zivilprozess?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und allfälligen Sachverständigenkosten zusammen und richten sich weitgehend nach dem Streitwert. Grundsatz ist der Kostenersatz: Wer verliert, trägt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Deshalb gehört an den Anfang jedes Verfahrens eine nüchterne Einschätzung von Erfolgsaussicht und Kostenrisiko – die geben wir Ihnen, bevor Klage eingebracht wird.

Muss ich mich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen?

Muss ich mich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen?

Vor dem Bezirksgericht besteht ab einem Streitwert von 5.000 Euro relative Anwaltspflicht, vor dem Landesgericht durchgängig absolute Anwaltspflicht. Unabhängig davon ist die Vertretung schon deshalb ratsam, weil Fristversäumnisse, unzureichend begründete Anträge oder ein verspätetes Beweisanbot ein Verfahren verlieren lassen können, obwohl der Anspruch inhaltlich berechtigt war.

Ist ein Vergleich besser als ein Urteil?

Ist ein Vergleich besser als ein Urteil?

Häufig ja. Ein Vergleich beendet das Verfahren sofort, ist sofort vollstreckbar, vermeidet Rechtsmittel und macht die Kosten planbar. Er lohnt sich vor allem dort, wo die Beweislage unsicher ist oder eine Geschäftsbeziehung fortbestehen soll. Wir prüfen in jedem Verfahrensstadium, ob ein Vergleich das bessere Ergebnis bringt – und verhandeln ihn so, dass er auch hält.

Wie lange dauert ein Zivilprozess?

Wie lange dauert ein Zivilprozess?

Nach der Gerichtsstatistik enden streitige Zivilverfahren vor den Bezirksgerichten im Durchschnitt binnen rund einem Dreivierteljahr, vor den Landesgerichten dauern sie deutlich länger – Sachverständigengutachten sind der häufigste Zeitfaktor. Ein unbestrittenes Mahnverfahren liefert dagegen oft binnen weniger Wochen einen vollstreckbaren Titel, und ein Vergleich beendet das Verfahren in jedem Stadium sofort. Die realistische Dauer gehört in jede Prozessentscheidung – wir schätzen sie zu Beginn ein und sagen dazu, wovon sie abhängt.

Was ist Prozessfinanzierung und wann kommt sie in Frage?

Was ist Prozessfinanzierung und wann kommt sie in Frage?

Bei der Prozessfinanzierung trägt ein Dritter die Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall einen vereinbarten Anteil am Erlös; bleibt die Klage erfolglos, trägt er das Kostenrisiko. In Betracht kommt das vor allem bei höheren Streitwerten mit belastbarer Beweislage. Zu prüfen sind der Anteil, die Kündigungsrechte des Finanzierers, seine Mitsprache bei Vergleichen und die Frage, wer das Verfahren tatsächlich steuert. Vorrangig zu klären bleibt immer, ob eine Rechtsschutzversicherung deckt.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Zivil- & Prozessrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.