Unser Ziel ist es, im ersten Schritt nachhaltige Lösungen zu finden. Lässt sich der Konflikt nicht vermeiden, vertreten wir konsequent – mit Strategie, Präzision und Durchsetzungskraft.
Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Zivilrechts, das durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und zahlreiche Nebengesetze geregelt wird. Ob Schadenersatz, Gewährleistung, Forderungsdurchsetzung oder Vertragsverletzung – wir prüfen Ansprüche, setzen sie durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Kommt es zum Verfahren, entwickeln wir eine klare Strategie und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Instanzen, vom Erstgericht bis zum Obersten Gerichtshof.
Unsere Leistungen im Zivil- und Prozessrecht
- Anspruchsprüfung: nüchterne Einschätzung von Erfolgsaussicht, Beweislage und Kostenrisiko, bevor Kosten entstehen.
- Forderungsdurchsetzung: außergerichtliche Aufforderung, Mahnverfahren, Klage und Exekution.
- Abwehr unberechtigter Forderungen: Prüfung der Aktivlegitimation, Verjährungseinrede, Gegenforderungen.
- Schadenersatz und Gewährleistung: Personen- und Sachschäden, Vertragsverletzungen, Produkthaftung, Beweissicherung.
- Sachenrecht: Eigentums- und Besitzstörungsklagen, Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Pfandrechte.
- Prozessführung: Schriftsätze, Beweisanträge, Verhandlungsvertretung, Berufung und Revision.
- Alternative Streitbeilegung: Vergleichsverhandlungen, Schiedsverfahren und Mediation – letztere bieten wir über Legal+ auch im Haus an.
Verfahrensrecht ist Handwerk
Ein Zivilprozess wird nicht nur über das materielle Recht entschieden, sondern über die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Jurisdiktionsnorm (JN). Diese sind von strikten formellen Anforderungen geprägt: von der korrekten Einbringung der Klage über die rechtzeitige Beantwortung von Schriftsätzen bis zur Beweisaufnahme. Schon kleine Versäumnisse – eine versäumte Frist, ein unzureichend begründeter Antrag, ein zu spätes Beweisanbot – können zum Verlust eines Prozesses führen, obwohl der Anspruch berechtigt war. Genauso wichtig ist die Kenntnis der Rechtsmittel: Berufung und Revision sind an eigene Voraussetzungen und Fristen gebunden.
Zivilverfahren in Salzburg
Für Streitigkeiten bis 15.000 Euro Streitwert sind die Bezirksgerichte zuständig, darüber das Landesgericht Salzburg; Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Linz und in dritter Instanz an den Obersten Gerichtshof. Wir vertreten Sie an allen diesen Gerichten und kennen die regionale Praxis, etwa bei Sachverständigenbestellungen und Vergleichsgesprächen. Für Mandantinnen und Mandanten aus dem Flachgau, Tennengau, Pinzgau, Pongau und Lungau ist der zuständige Gerichtsstandort oft entscheidend für Zeitplan und Kosten.
Erst rechnen, dann klagen
Wir raten nicht automatisch zum Verfahren. Am Anfang steht eine ehrliche Bewertung: Was lässt sich beweisen, was kostet der Prozess, wie lange dauert er, und ist eine außergerichtliche Lösung wirtschaftlich nicht besser? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, entscheiden Sie – auf einer belastbaren Grundlage. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen.