Wir bringen Klarheit in alle Fragen rund um Arbeitsverhältnisse – präventiv, lösungsorientiert und durchsetzungsstark.
Arbeitsrecht beschäftigt Unternehmen jeden Tag: vom individual- und kollektivvertraglichen Arbeitsvertrag über Arbeitszeitregelungen, Gleichbehandlungsthemen und Betriebsvereinbarungen bis hin zu Kündigungen. Wir beraten präventiv, gestalten Prozesse rechtssicher und begleiten bei der Umsetzung und Optimierung von Arbeitsstrukturen. Unser Ansatz: verständliche und faire Regelungen etablieren, die Auseinandersetzungen vermeiden. So sichern wir Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen ab und halten Unternehmen handlungsfähig.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsgestaltung und -prüfung: rechtssichere Verträge für Arbeitgeber, Prüfung einzelner Klauseln für Arbeitnehmer – von der Befristung über Konkurrenz- und Ausbildungskostenklauseln bis zu All-in-Vereinbarungen.
- Kündigung und Kündigungsschutz: Einhaltung von Fristen und Formvorschriften, einvernehmliche Auflösungen, Entlassungen, Anfechtung und Abfertigungsansprüche.
- Arbeitszeit und Überstunden: Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, Gleitzeit, Rufbereitschaft, Aufzeichnungspflichten und Durchsetzung von Überstundenentgelt.
- Telearbeit und Homeoffice: Telearbeitsvereinbarungen nach dem seit 2025 geltenden Telearbeitsgesetz – Arbeitsort, Kostenersatz, Unfallversicherungsschutz, Beendigung.
- Betriebsvereinbarungen und kollektives Arbeitsrecht: Ausarbeitung und Verhandlung, Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten, Auswirkungen des Kollektivvertrags auf einzelne Dienstverhältnisse.
- Gleichbehandlung, Mobbing und Diskriminierung: Prävention, interne Untersuchungen, Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
- Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit: Beratung zu Rechten und Pflichten, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, Kündigungs- und Entlassungsschutz.
- Betriebsübergang und Umstrukturierung: arbeitsrechtliche Folgen von Übernahmen, Personalabbau, Sozialplan.
Arbeitsrecht in Salzburg: Wer entscheidet im Streitfall
Arbeitsrechtliche Verfahren führt in Salzburg das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht; in Sozialrechtssachen ist ebenfalls dieser Gerichtshof zuständig. Vor einer Klage steht meist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung – häufig unter Einbindung von Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer. Wir kennen die regionalen Abläufe und beraten früh dazu, ob ein Vergleich oder das Verfahren der bessere Weg ist. Für Betriebe im Flachgau, Tennengau, Pinzgau, Pongau und Lungau gelten dieselben Regeln, in der Praxis unterscheiden sich aber Kollektivverträge und Branchenusancen deutlich.
Prävention statt Prozess
Die meisten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren Vereinbarungen: eine unpräzise All-in-Klausel, eine nicht dokumentierte Zusage, eine Kündigung ohne Beachtung der Frist. Wir setzen deshalb früh an – mit sauberen Verträgen, klaren internen Abläufen und einer verständlichen Kommunikation gegenüber den Beschäftigten. Das ist günstiger als jedes Verfahren und erhält das Arbeitsklima.
Vertretung vor Gericht
Führt eine außergerichtliche Lösung nicht zum Ziel, vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen – bei Kündigungsanfechtungen, Entgelt- und Überstundenansprüchen, Entlassungen, Konkurrenzklauseln und Diskriminierungsfällen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch; wegen der kurzen Anfechtungsfristen sollte das nach Erhalt einer Kündigung möglichst innerhalb weniger Tage geschehen.