Kompetenzen
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Großprojekt

Ihr Großprojekt in verlässlichen Händen – verschwiegen, strukturiert, effizient. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Manche Vorhaben lassen sich nicht einem einzelnen Rechtsgebiet zuordnen. Eine Unternehmenstransaktion berührt Gesellschafts-, Arbeits-, Vertrags- und Steuerrecht gleichzeitig. Eine Projektentwicklung verbindet Liegenschaftskauf, Baubewilligung, Bauträgerrecht und Finanzierung. Ein Verfahren mit vielen Beteiligten verlangt neben der juristischen Arbeit vor allem Organisation. Für solche Vorhaben stellen wir ein Projektteam zusammen und führen es von der ersten Struktur bis zum Abschluss.

Typische Vorhaben

  • Unternehmenstransaktionen: Share- und Asset-Deals, Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung, Closing und Post-Merger-Themen.
  • Immobilien- und Projektentwicklung: Grundstücksankauf, Widmung und Baubewilligung, Bauträgerkonstruktionen nach BTVG, Abverkauf.
  • Umstrukturierungen: Verschmelzung, Spaltung, Einbringung samt gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Umsetzung.
  • Nachfolge im Familienunternehmen: Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Erb- und Pflichtteilsrecht sowie steuerlicher Gestaltung.
  • Komplexe Verfahren: Bau- und Gewährleistungsprozesse mit mehreren Streitgenossen, parallele Behördenverfahren, Sachverständigenbeweis.
  • Krise und Sanierung: Restrukturierung, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, Haftungsvermeidung für die Organe.

Wie wir Projekte führen

Am Anfang steht eine gemeinsame Struktur: Was ist das Ziel, welche Teilschritte hängen voneinander ab, welche Fristen sind extern vorgegeben, wer entscheidet was. Daraus entsteht ein Zeitplan mit klaren Verantwortlichkeiten – auf unserer wie auf Ihrer Seite. Sie erhalten einen federführenden Ansprechpartner, der die fachlichen Beiträge im Haus zusammenführt, und einen einheitlichen Berichtsweg. Wo mehrere Berater beteiligt sind, übernehmen wir auf Wunsch die Koordination, damit die Ergebnisse zueinander passen und niemand doppelt arbeitet.

Verschwiegenheit als Grundlage

Für Rechtsanwälte gilt die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 der Rechtsanwaltsordnung. Sie ist zeitlich unbegrenzt, gilt gegenüber jedermann und reicht weiter als das Datenschutzrecht. In Projekten ergänzen wir sie um praktische Maßnahmen: klar abgegrenzte Zugriffsrechte, bei Bedarf einen Datenraum, Vertraulichkeitsvereinbarungen für alle Beteiligten und – wo gewünscht – einen ausdrücklich begrenzten Kreis intern befasster Personen.

Kosten planbar halten

Große Vorhaben scheitern selten am Honorar, häufig aber an fehlender Transparenz darüber. Wir schließen zu Beginn eine schriftliche Honorarvereinbarung, arbeiten je nach Arbeitspaket mit Stundensätzen, Budgets oder Pauschalen und vereinbaren Schwellen, ab denen wir vor weiteren Schritten Rücksprache halten. Über den Stand berichten wir laufend, nicht erst mit der Rechnung.

Ein erstes Strukturgespräch

Bevor Aufwand entsteht, klären wir gemeinsam den Zuschnitt: Was gehört ins Projekt, was lässt sich separat erledigen, welche Fristen bestimmen den Takt. Nehmen Sie Kontakt auf – dieses Gespräch führen wir selbstverständlich vertraulich.

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Häufige Fragen

Ab wann ist ein Mandat ein Großprojekt?

Ab wann ist ein Mandat ein Großprojekt?

Nicht der Streitwert allein entscheidet, sondern die Komplexität: mehrere Rechtsgebiete greifen ineinander, viele Beteiligte müssen koordiniert werden, es laufen parallele Behördenverfahren, oder der Zeitplan ist durch externe Termine fixiert – etwa einen Closing-Termin, einen Baubeginn oder eine Fristsetzung der Behörde. Sobald ein Vorhaben mehr als eine Fachrichtung und mehr als einen Ansprechpartner braucht, führen wir es als Projekt.

Wer ist mein Ansprechpartner im Projekt?

Wer ist mein Ansprechpartner im Projekt?

Sie erhalten einen federführenden Rechtsanwalt als festen Ansprechpartner, der das Projekt verantwortet und die fachlichen Beiträge im Haus koordiniert. Damit vermeiden wir, dass Sie denselben Sachverhalt mehreren Personen erklären müssen. Bei Bedarf richten wir für Ihr Team feste Jour-fixe-Termine und einen einheitlichen Berichtsweg ein.

Wie behandeln Sie vertrauliche Unterlagen?

Wie behandeln Sie vertrauliche Unterlagen?

Für Anwälte gilt die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 9 RAO; sie geht über das Datenschutzrecht hinaus und wirkt zeitlich unbegrenzt. In Projekten arbeiten wir zusätzlich mit klar abgegrenzten Zugriffsrechten, bei Bedarf mit einem Datenraum und mit Vertraulichkeitsvereinbarungen für alle Beteiligten. Auf Wunsch begrenzen wir den Kreis der intern befassten Personen ausdrücklich.

Wie werden Kosten in einem Großprojekt kalkuliert?

Wie werden Kosten in einem Großprojekt kalkuliert?

Zu Beginn steht eine schriftliche Honorarvereinbarung. Je nach Projekt kommen Stundensätze, Budgets je Arbeitspaket oder Pauschalen für abgrenzbare Leistungen in Betracht; üblich ist eine Kombination. Wir vereinbaren Schwellen, ab denen wir vor weiteren Schritten Rücksprache halten, und berichten laufend über den Stand – damit es keine Überraschungen bei der Abrechnung gibt.

Arbeiten Sie mit anderen Beratern zusammen?

Arbeiten Sie mit anderen Beratern zusammen?

Regelmäßig. Große Vorhaben brauchen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, technische Sachverständige, Ziviltechniker oder Kanzleien in anderen Jurisdiktionen. Wir übernehmen auf Wunsch die Koordination dieser Beiträge, damit Sie eine Schnittstelle haben und die Ergebnisse zueinander passen – gerade bei Zeitplänen, in denen mehrere Verfahren ineinandergreifen.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Großprojekt?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.