Kompetenzen
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Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht erfordert Fingerspitzengefühl. Wir verteidigen in Verfahren rund um Betrug, Untreue, Korruption oder Finanzdelikte. Unsere Stärke liegt darin, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und unsere Mandanten entschlossen in allen Phasen eines Strafverfahrens zu vertreten – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Im Strafverfahren zählt der erste Schritt. Wir sind früh dabei – und bleiben es bis zum Schluss.

Das österreichische Strafrecht verlangt Erfahrung und Präsenz. Wir vertreten in allen Phasen des Verfahrens: von der Beratung im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittel und zu Fragen nach der Verurteilung. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht, wir übernehmen aber auch die allgemeine Strafverteidigung.

Unsere Leistungen im Strafrecht

  • Ermittlungsverfahren: frühe Beratung zu Ihren Rechten als Beschuldigter, Akteneinsicht, Begleitung zu Vernehmungen, Beweisanträge.
  • Zwangsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Kontenöffnung, Festnahme und Untersuchungshaft – Beiziehung vor Ort, Einspruch und Beschwerde.
  • Hauptverhandlung: Verteidigungsstrategie auf Basis der Aktenlage, Beweisführung, Plädoyer vor Einzelrichter, Schöffen- und Geschworenengericht.
  • Diversion und Verfahrenseinstellung: Prüfung und Verhandlung diversioneller Erledigungen ohne Schuldspruch.
  • Rechtsmittel: Berufung wegen Schuld und Strafe, Nichtigkeitsbeschwerde, Vertretung vor dem Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof.
  • Nach der Verurteilung: bedingte Entlassung, elektronisch überwachter Hausarrest, Fragen des Strafvollzugs, Tilgung, Wiederaufnahme und Erneuerung des Verfahrens.
  • Wirtschaftsstrafrecht: Untreue, Betrug, Bilanzdelikte, Abgabenhinterziehung, Korruptionsdelikte, Verbandsverantwortlichkeit von Unternehmen.
  • Privatbeteiligtenvertretung: Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Das Ermittlungsverfahren entscheidet mehr, als viele denken

In dieser Phase sammeln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Beweise, auf denen später alles aufbaut. Wer hier ohne Aktenkenntnis aussagt, legt sich auf eine Version fest, von der er später kaum abrücken kann. Als Verteidiger erhalten wir Akteneinsicht, prüfen die Beweislage, begleiten Sie zu Vernehmungen und stellen eigene Beweisanträge. Gegen Zwangsmaßnahmen – Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Untersuchungshaft – gehen wir mit Einspruch und Beschwerde vor. Bei der Sicherstellung von Handys und Datenträgern gilt seit 2025 ein gerichtlicher Bewilligungsvorbehalt samt Begrenzung der Auswertung; wir kontrollieren, ob sich die Behörden daran halten.

Verteidigung in Salzburg

Zuständig sind je nach Strafdrohung das Bezirksgericht, das Landesgericht Salzburg als Einzelrichter, Schöffen- oder Geschworenengericht; ermittelnde Behörde ist die Staatsanwaltschaft Salzburg, in Korruptions- und größeren Wirtschaftsstrafsachen die WKStA. Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Linz beziehungsweise an den Obersten Gerichtshof. Wir kennen die handelnden Stellen und die örtliche Praxis – das erspart in der Regel Umwege.

Auch nach dem Urteil

Ein rechtskräftiges Urteil ist nicht immer das Ende. Wir beraten zu bedingter Entlassung, zum elektronisch überwachten Hausarrest, zu Tilgungsfristen und – in den gesetzlich eng gefassten Ausnahmefällen – zur Wiederaufnahme des Verfahrens oder zu dessen Erneuerung nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Im Ernstfall zählt Erreichbarkeit

Hausdurchsuchung, Festnahme oder eine überraschende Ladung dulden keinen Aufschub. Wir setzen uns unabhängig von der Schwere der Vorwürfe mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und behandeln jede Information streng vertraulich. Nehmen Sie Kontakt auf – im Zweifel lieber eine Stunde zu früh als einen Tag zu spät.

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Häufige Fragen

Ich wurde als Beschuldigter geladen – muss ich aussagen?

Ich wurde als Beschuldigter geladen – muss ich aussagen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und aus dem Schweigen darf kein Nachteil abgeleitet werden. Sie haben außerdem das Recht, vor der Vernehmung mit einem Verteidiger zu sprechen und ihn beizuziehen. Die erste Aussage prägt das gesamte Verfahren – sie sollte nie ohne Kenntnis des Akteninhalts erfolgen. Bis dahin gilt: Termin wahrnehmen, aber zur Sache schweigen.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Eine Hausdurchsuchung bedarf grundsätzlich einer gerichtlichen Bewilligung, die Ihnen auszufolgen ist. Sie dürfen die Bewilligung lesen, einen Verteidiger beiziehen und der Durchsuchung beiwohnen; Widerstand ist strafbar, Widerspruch gegen die Sicherstellung einzelner Unterlagen dagegen zulässig und wichtig. Gegen die Anordnung und ihre Durchführung steht das Rechtsmittel des Einspruchs wegen Rechtsverletzung offen. Rufen Sie sofort an – wir kommen dazu.

Was ist eine Diversion?

Was ist eine Diversion?

Diversion bedeutet, dass ein Strafverfahren ohne Schuldspruch und ohne Eintrag im Strafregister beendet wird – etwa gegen Geldbetrag, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich. Sie kommt bei nicht schwerer Schuld, ausreichend geklärtem Sachverhalt und wenn keine schweren Folgen eingetreten sind in Betracht. Für Beschuldigte ist das häufig das mit Abstand beste Ergebnis; wir prüfen früh, ob dieser Weg offensteht.

Wann wird Untersuchungshaft verhängt?

Wann wird Untersuchungshaft verhängt?

Nur bei dringendem Tatverdacht und wenn ein Haftgrund vorliegt – Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr – und gelindere Mittel nicht ausreichen. Über die Verhängung entscheidet das Gericht nach einer Haftverhandlung; danach folgen Haftprüfungstermine in gesetzlich bestimmten Abständen. Gegen die Verhängung und Fortsetzung ist Beschwerde möglich. Auch hier zählt jede Stunde.

Kann eine Vorstrafe wieder gelöscht werden?

Kann eine Vorstrafe wieder gelöscht werden?

Eintragungen im Strafregister werden nach Ablauf gesetzlich bestimmter Tilgungsfristen automatisch getilgt; die Dauer richtet sich nach Art und Höhe der Strafe. Getilgte Verurteilungen scheinen in der Strafregisterbescheinigung nicht mehr auf und gelten als nicht geschehen. Wir prüfen, welche Frist in Ihrem Fall läuft und ob eine Verkürzung möglich ist.

Darf die Polizei mein Handy sicherstellen und auswerten?

Darf die Polizei mein Handy sicherstellen und auswerten?

Seit 1. Jänner 2025 gelten dafür strenge neue Regeln: Nach dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 braucht die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern grundsätzlich eine gerichtliche Bewilligung, die Auswertung ist auf bestimmte Datenkategorien und Zeiträume zu begrenzen, und Betroffene haben erweiterte Informations- und Widerspruchsrechte. Vorangegangen war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das die alte Rechtslage aufgehoben hat. Geben Sie das Gerät nicht freiwillig heraus und nennen Sie keinen Code – das ist Ihr Recht; rufen Sie uns an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Wann stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein?

Wann stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein?

Einzustellen ist, wenn die Tat nicht mit Strafe bedroht ist, kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht oder ein Verfahrenshindernis vorliegt. Daneben steht die Diversion: Bei Vergehen ohne schwere Schuld kann das Verfahren gegen Geldbetrag, gemeinnützige Leistungen, Probezeit oder Tatausgleich beendet werden – ohne Schuldspruch und ohne Eintragung im Strafregister. Eine Einstellung kann unter engen Voraussetzungen wieder aufgenommen werden, solange keine Verjährung eingetreten ist.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Strafrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.