Im Strafverfahren zählt der erste Schritt. Wir sind früh dabei – und bleiben es bis zum Schluss.
Das österreichische Strafrecht verlangt Erfahrung und Präsenz. Wir vertreten in allen Phasen des Verfahrens: von der Beratung im Ermittlungsverfahren über die Verteidigung in der Hauptverhandlung bis zum Rechtsmittel und zu Fragen nach der Verurteilung. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht, wir übernehmen aber auch die allgemeine Strafverteidigung.
Unsere Leistungen im Strafrecht
- Ermittlungsverfahren: frühe Beratung zu Ihren Rechten als Beschuldigter, Akteneinsicht, Begleitung zu Vernehmungen, Beweisanträge.
- Zwangsmaßnahmen: Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Kontenöffnung, Festnahme und Untersuchungshaft – Beiziehung vor Ort, Einspruch und Beschwerde.
- Hauptverhandlung: Verteidigungsstrategie auf Basis der Aktenlage, Beweisführung, Plädoyer vor Einzelrichter, Schöffen- und Geschworenengericht.
- Diversion und Verfahrenseinstellung: Prüfung und Verhandlung diversioneller Erledigungen ohne Schuldspruch.
- Rechtsmittel: Berufung wegen Schuld und Strafe, Nichtigkeitsbeschwerde, Vertretung vor dem Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof.
- Nach der Verurteilung: bedingte Entlassung, elektronisch überwachter Hausarrest, Fragen des Strafvollzugs, Tilgung, Wiederaufnahme und Erneuerung des Verfahrens.
- Wirtschaftsstrafrecht: Untreue, Betrug, Bilanzdelikte, Abgabenhinterziehung, Korruptionsdelikte, Verbandsverantwortlichkeit von Unternehmen.
- Privatbeteiligtenvertretung: Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Das Ermittlungsverfahren entscheidet mehr, als viele denken
In dieser Phase sammeln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Beweise, auf denen später alles aufbaut. Wer hier ohne Aktenkenntnis aussagt, legt sich auf eine Version fest, von der er später kaum abrücken kann. Als Verteidiger erhalten wir Akteneinsicht, prüfen die Beweislage, begleiten Sie zu Vernehmungen und stellen eigene Beweisanträge. Gegen Zwangsmaßnahmen – Hausdurchsuchung, Sicherstellung, Untersuchungshaft – gehen wir mit Einspruch und Beschwerde vor. Bei der Sicherstellung von Handys und Datenträgern gilt seit 2025 ein gerichtlicher Bewilligungsvorbehalt samt Begrenzung der Auswertung; wir kontrollieren, ob sich die Behörden daran halten.
Verteidigung in Salzburg
Zuständig sind je nach Strafdrohung das Bezirksgericht, das Landesgericht Salzburg als Einzelrichter, Schöffen- oder Geschworenengericht; ermittelnde Behörde ist die Staatsanwaltschaft Salzburg, in Korruptions- und größeren Wirtschaftsstrafsachen die WKStA. Rechtsmittel gehen an das Oberlandesgericht Linz beziehungsweise an den Obersten Gerichtshof. Wir kennen die handelnden Stellen und die örtliche Praxis – das erspart in der Regel Umwege.
Auch nach dem Urteil
Ein rechtskräftiges Urteil ist nicht immer das Ende. Wir beraten zu bedingter Entlassung, zum elektronisch überwachten Hausarrest, zu Tilgungsfristen und – in den gesetzlich eng gefassten Ausnahmefällen – zur Wiederaufnahme des Verfahrens oder zu dessen Erneuerung nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Im Ernstfall zählt Erreichbarkeit
Hausdurchsuchung, Festnahme oder eine überraschende Ladung dulden keinen Aufschub. Wir setzen uns unabhängig von der Schwere der Vorwürfe mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und behandeln jede Information streng vertraulich. Nehmen Sie Kontakt auf – im Zweifel lieber eine Stunde zu früh als einen Tag zu spät.