9. Juni 2026 · Stand: Juni 2026

Durchsuchung im Unternehmen: die ersten Stunden

Eine Durchsuchung im Unternehmen ist eine Ausnahmesituation, in der in kurzer Zeit Entscheidungen fallen, die das ganze Verfahren prägen.

Was zu Beginn zu klären ist

Verlangen Sie die schriftliche Anordnung und lesen Sie, was sie umfasst: welche Räume, welche Unterlagen, welcher Tatvorwurf. Der Umfang begrenzt die Maßnahme. Halten Sie fest, wer anwesend ist und was mitgenommen wird; ein eigenes Protokoll ist später Gold wert. Verständigen Sie umgehend anwaltliche Vertretung – auf deren Eintreffen kann in der Regel nicht beliebig lange gewartet werden, die Verständigung selbst ist aber immer möglich.

Datenträger und Geheimnisschutz

Bei Servern, Notebooks und Postfächern stellt sich regelmäßig die Frage, ob Unterlagen dem Berufsgeheimnis unterliegen oder aus anderen Gründen nicht gesichtet werden dürfen. Hier ist der Widerspruch das zentrale Instrument: Die betroffenen Daten werden versiegelt und die Sichtung erfolgt erst nach gerichtlicher Entscheidung. Wer diesen Schritt versäumt, verliert ihn.

Gegenüber Mitarbeitern

Beschuldigte müssen nicht aussagen, Zeugen in der Regel schon – mit Entschlagungsrechten. Eine kurze, sachliche Information an die Belegschaft verhindert, dass aus Hilfsbereitschaft Angaben gemacht werden, die niemand prüfen konnte. Eine vorbereitete interne Handlungsanweisung ist die günstigste Versicherung gegen einen chaotischen Vormittag.

Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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