Kompetenzen
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Europarecht

Grenzüberschreitende Geschäfte erfordern rechtliche Sicherheit im EU-Kontext. Wir beraten bei europaweiten Vertragsfragen, und schaffen Klarheit in Bezug auf unionsrechtliche Vorgaben – damit internationale Geschäftstätigkeit reibungslos funktioniert. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Unionsrecht ist kein fernes Thema – es entscheidet über Datenschutz, Vergabe, Produktzulassung und Entsendung im täglichen Geschäft.

Das Europarecht umfasst das Primärrecht der Verträge – insbesondere EUV und AEUV – sowie das Sekundärrecht der Unionsorgane. Es organisiert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, trägt den Binnenmarkt und sichert Grundwerte wie Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte. Für Unternehmen wirkt es unmittelbar in die Praxis hinein: über Verordnungen, die ohne Umsetzung gelten, und über nationale Gesetze, die Richtlinien umsetzen.

Unsere Leistungen im Europarecht

  • Grundfreiheiten: Waren-, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit – Prüfung nationaler Beschränkungen auf Unionsrechtskonformität.
  • Binnenmarktrecht in der Anwendung: Produktsicherheit und Konformitätsbewertung, Verbraucherschutz im grenzüberschreitenden Handel, Entsenderecht.
  • Datenschutz: DSGVO-Compliance, grenzüberschreitende Datenflüsse, Verfahren vor der Datenschutzbehörde – siehe auch Datenschutzrecht.
  • Vergabe- und Beihilfenrecht: Anwendung der Schwellenwerte, Nachprüfungsverfahren, beihilfenrechtliche Prüfung von Förderungen.
  • Verfahren: Anregung von Vorabentscheidungsersuchen, Beschwerde an die Europäische Kommission, Begleitung von Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage.
  • Staatshaftung: Ansprüche wegen qualifizierter Verstöße gegen Unionsrecht.

Rechtsakte und ihre Wirkung

  • Verordnungen gelten unmittelbar und verbindlich in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.
  • Richtlinien verpflichten zum Ziel, überlassen aber die Wahl der Mittel; sie wirken über das Umsetzungsgesetz, bei mangelhafter Umsetzung unter Umständen auch unmittelbar.
  • Beschlüsse binden nur ihre Adressaten, dann aber vollständig.
  • Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich, geben aber die Richtung vor und werden bei der Auslegung herangezogen.

Vorrang bedeutet: Ihre Rechte gelten sofort

Unionsrecht geht dem nationalen Recht im Anwendungsfall vor. Gerichte und Behörden müssen entgegenstehende nationale Vorschriften unangewendet lassen – das ist kein akademischer Satz, sondern ein praktisches Argument gegen belastende Bescheide und Vorschriften. Wo eine Auslegungsfrage offen ist, kommt das Vorabentscheidungsverfahren nach Art 267 AEUV in Betracht: Das nationale Gericht legt dem EuGH vor, das Verfahren ruht bis zur Antwort. Wir bereiten solche Anregungen so auf, dass sie Aussicht auf Erfolg haben.

Europarecht für Salzburger Unternehmen

Salzburg liegt an der Grenze zu Bayern; grenzüberschreitende Sachverhalte sind hier Alltag – Entsendung von Mitarbeitern, Vertrieb nach Deutschland, Beschäftigung von Pendlern, Lieferketten über die Grenze. Wir prüfen die unionsrechtliche Zulässigkeit nationaler Anforderungen, koordinieren mit Kanzleien in den betroffenen Mitgliedstaaten und begleiten die Verfahren vor österreichischen Gerichten, die die eigentliche Bühne des Unionsrechts sind.

Prüfen, bevor eine Regel als gegeben hingenommen wird

Nicht jede nationale Anforderung hält dem Unionsrecht stand. Wenn eine Vorschrift Ihr Geschäft spürbar beschränkt, lohnt eine Prüfung an den Grundfreiheiten. Schildern Sie uns den Sachverhalt – wir sagen Ihnen, ob der Weg trägt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie?

Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie?

Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und braucht keine Umsetzung – die DSGVO ist das bekannteste Beispiel. Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nur zum Ergebnis und überlässt ihnen die Wahl der Mittel; sie wirkt erst über das nationale Umsetzungsgesetz. Setzt ein Staat verspätet oder mangelhaft um, kann sich der Einzelne unter bestimmten Voraussetzungen dennoch unmittelbar auf die Richtlinie berufen.

Gilt EU-Recht vor österreichischem Recht?

Gilt EU-Recht vor österreichischem Recht?

Ja. Unionsrecht hat Anwendungsvorrang; nationale Gerichte und Behörden müssen entgegenstehendes nationales Recht unangewendet lassen. Das nationale Recht wird dadurch nicht aufgehoben, sondern nur im konkreten Fall verdrängt. Der Vorrang gilt auch gegenüber Verfassungsrecht, wobei die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung eine Grenze bilden.

Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?

Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?

Nach Art 267 AEUV kann – und muss ein letztinstanzliches Gericht – dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorlegen. Das Ausgangsverfahren wird bis zur Antwort ausgesetzt. Für Parteien ist das ein wirksames Instrument, weil eine Vorlage die Rechtslage grundlegend verändern kann; entsprechend sorgfältig sollte die Anregung einer Vorlage formuliert sein.

Was kann ich tun, wenn Österreich EU-Recht nicht einhält?

Was kann ich tun, wenn Österreich EU-Recht nicht einhält?

Beschwerde bei der Europäischen Kommission, die ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art 258 AEUV einleiten kann. Für den Einzelfall wirksamer ist meist der Weg über die nationalen Gerichte in Verbindung mit einer Vorlage an den EuGH. Kommt es zu einem Schaden durch qualifizierten Verstoß gegen Unionsrecht, kommt zusätzlich Staatshaftung in Betracht.

Wo berührt Europarecht ein mittelständisches Unternehmen konkret?

Wo berührt Europarecht ein mittelständisches Unternehmen konkret?

Häufiger als vermutet: Datenschutz (DSGVO), die neuen Digitalrechtsakte von der KI-Verordnung bis zum Data Act, Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung, Verbraucherrecht im Onlinehandel, Entsendung von Mitarbeitern, Vergaberecht ab den Schwellenwerten, Kartell- und Beihilfenrecht – samt der De-minimis-Schwelle von 300.000 Euro in drei Jahren, unter der Förderungen beihilfenfrei bleiben –, Zoll- und Ursprungsregeln sowie Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir prüfen, welche dieser Regeln auf Ihr Geschäftsmodell tatsächlich anwendbar sind.

Ab welchem Auftragswert muss europaweit ausgeschrieben werden?

Ab welchem Auftragswert muss europaweit ausgeschrieben werden?

Maßgeblich sind die EU-Schwellenwerte, die alle zwei Jahre neu festgesetzt und im Amtsblatt kundgemacht werden; sie unterscheiden nach Auftraggeber und danach, ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen beschafft werden. Unterhalb der Schwellen gilt das nationale Regime des Bundesvergabegesetzes mit eigenen Verfahrensarten. Entscheidend ist die sachgerechte Schätzung des Auftragswerts vor Verfahrensbeginn – eine Aufteilung mit dem Ziel, den Schwellenwert zu unterschreiten, ist unzulässig und macht das Verfahren angreifbar.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Europarecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.