Kompetenzen
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Gewerberecht

Wir begleiten Unternehmen bei Gewerbeanmeldungen, Betriebsanlagenverfahren und behördlichen Genehmigungen. Durch rechtliche Absicherung schaffen wir Klarheit in Auseinandersetzungen mit Behörden und ermöglichen Unternehmen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren – mit stabiler Grundlage und rechtssicherem Rahmen. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Ob Anmeldung, Betriebsanlage oder drohender Entzug – wir vertreten Unternehmer gegenüber der Gewerbebehörde.

Das österreichische Gewerberecht, geregelt in der Gewerbeordnung 1994 (GewO), bestimmt die Rahmenbedingungen für Anmeldung, Ausübung und Beendigung eines Gewerbes. Für viele Betriebe entscheidet es faktisch darüber, ob und wo gearbeitet werden darf. Wir beraten Salzburger Unternehmen in allen Phasen und vertreten sie in Verfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten.

Unsere Leistungen im Gewerberecht

  • Gewerbeanmeldung: Prüfung der persönlichen Voraussetzungen, Zuordnung zum richtigen Gewerbewortlaut, Befähigungsnachweis, Nachsicht bei fehlender Befähigung.
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Bestellung, Anforderungen, Haftung, Wechsel.
  • Rechtsformwahl: Abstimmung von Gewerbeberechtigung und Gesellschaftsstruktur bei Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • Betriebsanlagenrecht: Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren, Änderungsgenehmigungen, Auflagen, Nachbarrechte.
  • Behördenverfahren: Vertretung bei Beanstandungen, Überprüfungen, Verwaltungsstrafverfahren und einstweiligen Zwangsmaßnahmen.
  • Entzug und Zurücklegung: Abwehr des Entzugs der Gewerbeberechtigung, Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, geordnete Beendigung.

Die Betriebsanlage ist der häufigste Konfliktpunkt

Sobald von einer Anlage Lärm, Geruch, Erschütterungen oder zusätzlicher Verkehr ausgehen können, ist eine gewerbebehördliche Genehmigung erforderlich. Nachbarn haben Parteistellung und können Einwendungen erheben – häufig geht es um Öffnungszeiten, Gastgärten, Lüftungsanlagen, Anlieferung oder Stellplätze. Wir bereiten das Ansuchen so vor, dass Auflagen realistisch bleiben, vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung und wehren überschießende Einwendungen ab. Umgekehrt vertreten wir Nachbarn, deren berechtigte Interessen im Verfahren übergangen werden.

Zuständigkeiten in Salzburg

Gewerbebehörde erster Instanz ist der Magistrat der Stadt Salzburg beziehungsweise die jeweilige Bezirkshauptmannschaft in Hallein, Salzburg-Umgebung, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg. Rechtsmittel gehen an das Landesverwaltungsgericht Salzburg, in weiterer Folge an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Ansprechpartner in Fragen des Befähigungsnachweises ist häufig auch die Wirtschaftskammer Salzburg. Wir kennen die Abläufe und die üblichen Anforderungen der Sachverständigen.

Wenn die Berechtigung auf dem Spiel steht

Der Entzug der Gewerbeberechtigung trifft den Betrieb existenziell. Er droht bei Wegfall der persönlichen Voraussetzungen oder bei schwerwiegenden Verstößen. Gegen den Bescheid steht die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht offen – die Frist ist kurz. Wir prüfen zugleich, ob eine Nachsicht oder die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers den Betrieb absichern kann.

Vor der Investition zur Behörde

Wer eine Betriebsstätte anmietet oder umbaut, bevor die gewerberechtliche Zulässigkeit geklärt ist, trägt ein erhebliches Risiko – die Widmung, der Standort oder die Nachbarschaft können das Vorhaben scheitern lassen. Klären Sie das mit uns vorab, das kostet einen Bruchteil eines gescheiterten Umbaus.

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Häufige Fragen

Welche Gewerbearten unterscheidet die Gewerbeordnung?

Welche Gewerbearten unterscheidet die Gewerbeordnung?

Freie Gewerbe erfordern nur die Anmeldung bei der Gewerbebehörde und keinen Qualifikationsnachweis. Reglementierte Gewerbe – etwa Baumeister, Gastgewerbe oder Elektrotechnik – setzen einen Befähigungsnachweis voraus. Innerhalb der reglementierten Gewerbe gibt es zusätzlich die Teilgewerbe mit erleichtertem Zugang sowie einzelne Gewerbe, die eine gesonderte behördliche Bewilligung verlangen.

Was ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer?

Was ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer?

Wer den Befähigungsnachweis nicht selbst erbringt oder als juristische Person tätig wird, muss einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss die Voraussetzungen erfüllen, im Betrieb tatsächlich mitarbeiten und – bei Kapitalgesellschaften – entweder dem vertretungsbefugten Organ angehören oder mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Eine reine Strohmannbestellung ist unzulässig und gefährdet die Gewerbeberechtigung.

Wann brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung?

Wann brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung?

Sobald von der Anlage Gefährdungen oder Belästigungen für Nachbarn, Mitarbeiter oder die Umwelt ausgehen können – etwa durch Lärm, Geruch, Abgase, Erschütterungen oder den zu erwartenden Kundenverkehr. Betroffen sind typischerweise Gastronomie, Produktion, Werkstätten und Handelsbetriebe mit Lieferverkehr. Nachbarn haben im Genehmigungsverfahren Parteistellung. Für einfache Anlagen sieht die Gewerbeordnung ein vereinfachtes Verfahren vor.

Wann kann die Gewerbeberechtigung entzogen werden?

Wann kann die Gewerbeberechtigung entzogen werden?

Insbesondere beim Wegfall persönlicher Voraussetzungen – etwa bei bestimmten strafgerichtlichen Verurteilungen oder bei Insolvenz mangels Vermögens – sowie bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Gewerbeordnung. Der Entzug ist ein Bescheid und mit Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bekämpfbar. Da er die wirtschaftliche Existenz betrifft, ist rasche Reaktion entscheidend.

Wie beende ich ein Gewerbe ordnungsgemäß?

Wie beende ich ein Gewerbe ordnungsgemäß?

Durch Zurücklegung der Gewerbeberechtigung bei der Gewerbebehörde; die Wirkung tritt mit dem Einlangen der Anzeige ein. Zu bedenken sind die Meldungen an die Sozialversicherung der Selbständigen und an das Finanzamt, laufende Verträge sowie Aufbewahrungspflichten. Eine bloße Einstellung der Tätigkeit ohne Zurücklegung führt dazu, dass Beiträge weiterlaufen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung selbst ist seit 2020 von Bundesgebühren und -abgaben befreit – der Gang zur Gewerbebehörde kostet nichts. Kosten entstehen an anderer Stelle: bei Nachweisen wie Strafregisterbescheinigungen ausländischer Staaten, bei einem allfälligen Verfahren um Nachsicht oder Anerkennung von Qualifikationen, vor allem aber bei der Betriebsanlagengenehmigung mit Planunterlagen und Sachverständigen. Wer die Gesamtkosten eines Standorts kalkuliert, sollte deshalb die Anlage, nicht die Anmeldung im Blick haben.

Was ist ein reglementiertes Gewerbe und welchen Nachweis brauche ich?

Was ist ein reglementiertes Gewerbe und welchen Nachweis brauche ich?

Reglementierte Gewerbe setzen einen Befähigungsnachweis voraus, der je nach Gewerbe über Ausbildung, Prüfung oder einschlägige fachliche Tätigkeit erbracht wird; freie Gewerbe können ohne einen solchen Nachweis angemeldet werden. Fehlt die Befähigung, kann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der sie erfüllt und im Betrieb auch tatsächlich tätig ist. Welche Tätigkeiten eine Berechtigung deckt, entscheidet ihr Wortlaut – die Randbereiche werden regelmäßig unterschätzt und sind ein häufiger Anlass für Beanstandungen.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Gewerberecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.