Kompetenzen
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Familienrecht

Persönliche Situationen brauchen rechtliche Klarheit. Wir begleiten bei Eheverträgen, Scheidungen und Obsorgefragen. Unser Ansatz: Konflikte entschärfen, faire Lösungen schaffen und dabei rechtliche Sicherheit gewährleisten – mit Empathie und der notwendigen juristischen Konsequenz. Wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Familienrechtliche Fragen sind selten nur rechtliche Fragen. Wir arbeiten sachlich, klar und auf tragfähige Lösungen hin.

Das österreichische Ehe- und Scheidungsrecht regelt zentrale Fragen des Zusammenlebens und der Auflösung einer Ehe. Wir beraten und vertreten in diesen oft emotional wie rechtlich belastenden Situationen – in Salzburg und Umgebung, für beide Seiten einer Trennung ebenso wie vorbeugend bei der Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsvereinbarungen.

Unsere Leistungen im Familienrecht

  • Scheidung: einvernehmlich oder streitig, einschließlich Prüfung der Erfolgsaussichten und der Fristen.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Obsorge und Kontaktrecht in einer belastbaren Vereinbarung.
  • Ehevertrag und Partnerschaftsvereinbarung: Vorsorge vor der Eheschließung oder während aufrechter Ehe.
  • Unterhalt: Ehegatten- und Kindesunterhalt, Berechnung, Durchsetzung und Anpassung bestehender Titel.
  • Obsorge und Kontaktrecht: Regelung im Sinne des Kindeswohls, Vertretung im Pflegschaftsverfahren.
  • Vermögensaufteilung: eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse, Bewertung von Liegenschaften, Ausgleichszahlungen.
  • Abstammungsrecht: Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft.
  • Gewaltschutz: einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und im Umfeld.

Die Ehe und ihre Rechtsfolgen

Mit der Eheschließung entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten: die Pflicht, zum gemeinsamen Lebensbedarf beizutragen, die Pflicht zu Treue und Beistand sowie die gemeinsame Obsorge für in der Ehe geborene Kinder. Vermögensrechtlich gilt in Österreich grundsätzlich Gütertrennung – jeder Ehegatte behält, was er einbringt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Erst bei der Scheidung greift die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse.

Einvernehmlich oder streitig – die Weichenstellung

Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich beide über die Scheidung und sämtliche Folgen einig sind. Sie ist schneller, günstiger und schont die Beziehung, wo Kinder im Spiel sind. Die streitige Scheidung wird nötig, wenn diese Einigkeit fehlt: bei Verschuldensscheidung wegen schwerer Eheverfehlung oder bei Zerrüttung ohne Verschulden. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist – und weisen auch darauf hin, wenn ein Verschuldensausspruch mehr kostet, als er bringt.

Familienrecht in Salzburg

Zuständig sind in Familiensachen die Bezirksgerichte – für die Stadt Salzburg das Bezirksgericht Salzburg, in den Bezirken die jeweiligen Bezirksgerichte in Hallein, Neumarkt, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg. Pflegschaftsverfahren betreffend Obsorge und Kontaktrecht laufen ebenfalls dort, häufig unter Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer Familiengerichtshilfe. Wir kennen diese Abläufe und bereiten Sie darauf vor, was Sie erwartet.

Ein erstes Gespräch schafft Klarheit

Am Anfang steht meist die Frage, was überhaupt möglich ist – rechtlich und finanziell. Genau das klären wir im Erstgespräch, ohne Sie zu einem bestimmten Weg zu drängen. Vereinbaren Sie einen Termin; alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.

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Häufige Fragen

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG fallen die Pauschalgebühr des Gerichts für den Antrag und den Vergleich sowie die anwaltliche Vertretung an. Weil beide Seiten dieselbe Vereinbarung schließen, ist sie deutlich günstiger und schneller als ein streitiges Verfahren – häufig ist nur ein Gerichtstermin nötig. Voraussetzung ist, dass die Ehe seit mindestens sechs Monaten unheilbar zerrüttet ist und über alle Folgen Einigkeit besteht.

Welche Scheidungsarten gibt es in Österreich?

Welche Scheidungsarten gibt es in Österreich?

Zu unterscheiden sind die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) und die streitige Scheidung. Bei letzterer gibt es die Verschuldensscheidung (§ 49 EheG) wegen schwerer Eheverfehlung und die Scheidung wegen Zerrüttung (§§ 50–55 EheG), etwa nach dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Wichtig: Eheverfehlungen können verziehen werden, und das Klagerecht erlischt sechs Monate nach Kenntnis des Scheidungsgrundes.

Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?

Wie wird das Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt?

Aufgeteilt werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach Billigkeit; maßgeblich sind unter anderem der Beitrag beider Teile, das Kindeswohl und die Dauer der Ehe. Nicht in die Aufteilung fallen grundsätzlich eingebrachtes, geerbtes und geschenktes Vermögen sowie Unternehmen. Entscheidend ist die Frist: Der Aufteilungsantrag muss binnen eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden, sonst ist der Anspruch verloren.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Der Geldunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes; die Rechtsprechung arbeitet mit Prozentsätzen der Bemessungsgrundlage, die mit dem Alter steigen und sich bei weiteren Sorgepflichten verringern. Nach oben begrenzt der sogenannte Unterhaltsstopp den Anspruch. Ändern sich Einkommen oder Bedarf wesentlich, kann ein bestehender Titel angepasst werden.

Wer bekommt die Obsorge für die Kinder?

Wer bekommt die Obsorge für die Kinder?

Bei verheirateten Eltern besteht die gemeinsame Obsorge und bleibt nach der Scheidung grundsätzlich aufrecht; festzulegen ist, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Die alleinige Obsorge kommt nur in Betracht, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Maßstab ist stets das Kindeswohl, nicht das Verschulden an der Trennung. Für das Kontaktrecht des anderen Elternteils gilt dasselbe.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste Form: Sind sich beide über die Scheidung und alle Folgen einig, genügt meist ein einziger Gerichtstermin, und das Verfahren ist oft binnen weniger Wochen ab Antragstellung erledigt. Die streitige Scheidung dauert deutlich länger – je nach Beweisverfahren und Verhandlungsterminen Monate, in verfahrenen Konstellationen Jahre; dazu kommen allfällige Folgeverfahren über Unterhalt und Aufteilung. Auch deshalb lohnt es sich fast immer, an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten, solange sie erreichbar ist.

Was geschieht bei der Scheidung mit der Ehewohnung?

Was geschieht bei der Scheidung mit der Ehewohnung?

Die Ehewohnung zählt zum ehelichen Gebrauchsvermögen und wird nach Billigkeit aufgeteilt. Das Gericht kann Rechte daran auch dann übertragen, wenn nur ein Teil Eigentümer oder Hauptmieter ist. Wohnungen, die ein Teil in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleiben grundsätzlich außer Betracht – es sei denn, der andere Teil ist zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse darauf angewiesen oder ein gemeinsames Kind hat dort seinen Lebensmittelpunkt. Für den Antrag auf Aufteilung gilt eine Frist von einem Jahr ab Rechtskraft der Scheidung.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Familienrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.