Familienrechtliche Fragen sind selten nur rechtliche Fragen. Wir arbeiten sachlich, klar und auf tragfähige Lösungen hin.
Das österreichische Ehe- und Scheidungsrecht regelt zentrale Fragen des Zusammenlebens und der Auflösung einer Ehe. Wir beraten und vertreten in diesen oft emotional wie rechtlich belastenden Situationen – in Salzburg und Umgebung, für beide Seiten einer Trennung ebenso wie vorbeugend bei der Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsvereinbarungen.
Unsere Leistungen im Familienrecht
- Scheidung: einvernehmlich oder streitig, einschließlich Prüfung der Erfolgsaussichten und der Fristen.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung, Obsorge und Kontaktrecht in einer belastbaren Vereinbarung.
- Ehevertrag und Partnerschaftsvereinbarung: Vorsorge vor der Eheschließung oder während aufrechter Ehe.
- Unterhalt: Ehegatten- und Kindesunterhalt, Berechnung, Durchsetzung und Anpassung bestehender Titel.
- Obsorge und Kontaktrecht: Regelung im Sinne des Kindeswohls, Vertretung im Pflegschaftsverfahren.
- Vermögensaufteilung: eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse, Bewertung von Liegenschaften, Ausgleichszahlungen.
- Abstammungsrecht: Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft.
- Gewaltschutz: einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen und im Umfeld.
Die Ehe und ihre Rechtsfolgen
Mit der Eheschließung entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten: die Pflicht, zum gemeinsamen Lebensbedarf beizutragen, die Pflicht zu Treue und Beistand sowie die gemeinsame Obsorge für in der Ehe geborene Kinder. Vermögensrechtlich gilt in Österreich grundsätzlich Gütertrennung – jeder Ehegatte behält, was er einbringt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Erst bei der Scheidung greift die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse.
Einvernehmlich oder streitig – die Weichenstellung
Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass sich beide über die Scheidung und sämtliche Folgen einig sind. Sie ist schneller, günstiger und schont die Beziehung, wo Kinder im Spiel sind. Die streitige Scheidung wird nötig, wenn diese Einigkeit fehlt: bei Verschuldensscheidung wegen schwerer Eheverfehlung oder bei Zerrüttung ohne Verschulden. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg realistisch und wirtschaftlich sinnvoll ist – und weisen auch darauf hin, wenn ein Verschuldensausspruch mehr kostet, als er bringt.
Familienrecht in Salzburg
Zuständig sind in Familiensachen die Bezirksgerichte – für die Stadt Salzburg das Bezirksgericht Salzburg, in den Bezirken die jeweiligen Bezirksgerichte in Hallein, Neumarkt, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg. Pflegschaftsverfahren betreffend Obsorge und Kontaktrecht laufen ebenfalls dort, häufig unter Einbindung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer Familiengerichtshilfe. Wir kennen diese Abläufe und bereiten Sie darauf vor, was Sie erwartet.
Ein erstes Gespräch schafft Klarheit
Am Anfang steht meist die Frage, was überhaupt möglich ist – rechtlich und finanziell. Genau das klären wir im Erstgespräch, ohne Sie zu einem bestimmten Weg zu drängen. Vereinbaren Sie einen Termin; alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.