Kompetenzen
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Marken- & Immaterialgüterrecht

Ideen und geistiges Eigentum sind Kapital. Wir schützen Marken, Designs und Urheberrechte, begleiten Registrierungen und vertreten Sie bei Verletzungen. Mit präziser Beratung sichern wir Ihre Rechte und schaffen die Grundlage für nachhaltigen, kreativen und wirtschaftlichen Erfolg – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Wir sichern, was Ihr Unternehmen unverwechselbar macht – Marken, Werke, Software und Know-how.

Das Immaterialgüterrecht schützt Ideen, Werke und Kennzeichen. Zentrale Grundlagen sind das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Markenschutzgesetz. Wir beraten bei Aufbau und Verwaltung Ihres Schutzrechtsportfolios und gehen gegen Verletzungen vor – für Salzburger Unternehmen, Agenturen, Kreative und Softwarehäuser.

Unsere Leistungen im Marken- und Immaterialgüterrecht

  • Markenrecherche und -anmeldung: Prüfung auf ältere Rechte, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Anmeldung beim Österreichischen Patentamt oder beim EUIPO.
  • Markenverwaltung: Überwachung, Verlängerung, Benutzungsnachweis, Übertragung und Verpfändung.
  • Widerspruch und Löschung: Verfahren gegen jüngere Marken Dritter und Verteidigung der eigenen Eintragung.
  • Urheberrecht: Schutz von Texten, Fotografien, Musik, Design und Software, Rechteeinräumung und Werknutzungsbewilligungen.
  • Designschutz: Anmeldung als EU-Design oder österreichisches Muster – seit der EU-Designreform 2025 ausdrücklich auch für digitale Gestaltungen –, Schutzstrategie zwischen Design-, Marken- und Urheberrecht.
  • Lizenz- und Kooperationsverträge: Umfang, Gebiet, Dauer, Vergütung, Exklusivität und Kündigungsfolgen.
  • Verletzungsverfahren: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzklage, Urteilsveröffentlichung.
  • Domain- und Kennzeichenkonflikte: Abgrenzung zu Firmennamen und geschäftlichen Bezeichnungen.

Marke: erst recherchieren, dann anmelden

Das Patentamt prüft bei der Anmeldung nur, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen – etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben. Ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen, prüft es nicht. Diese Prüfung liegt beim Anmelder, und sie ist der wirtschaftlich wichtigste Schritt: Eine eingetragene, aber angreifbare Marke ist teurer als eine sauber recherchierte. Ebenso wichtig ist der Zuschnitt des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – zu eng schützt nicht, zu breit fällt nach fünf Jahren dem Benutzungszwang zum Opfer.

Urheberrecht entsteht ohne Register – aber nicht ohne Vertrag

Der Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen entsteht formfrei mit der Schaffung des Werks. Das Urheberrecht selbst ist in Österreich nicht übertragbar; weitergegeben werden können nur Werknutzungsrechte. Genau hier entstehen die meisten Konflikte: Agenturverträge, Fotolizenzen und Softwareentwicklungsverträge regeln den Umfang der Rechteeinräumung oft unpräzise oder gar nicht. Wir formulieren diese Klauseln so, dass beide Seiten wissen, was genutzt werden darf – Gebiet, Dauer, Bearbeitungsrecht, Weiterübertragung.

Vorgehen bei Verletzungen

Bei unbefugter Nutzung stehen Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung zur Verfügung. Praktisch entscheidend ist die einstweilige Verfügung: Sie stoppt die Nutzung kurzfristig, noch bevor der Hauptprozess entschieden ist. Zuständig sind das Handelsgericht Wien für unionsweite Markensachen sowie die Landesgerichte in Handelssachen; für Salzburg das Landesgericht Salzburg. Wir prüfen vor jedem Schritt, ob die eigene Position hält – und raten ab, wo eine Abmahnung nur den Gegner aufmerksam macht.

Schutzrechte gehören in die Unternehmensplanung

Marken, Designs und Software sind Vermögenswerte; bei Finanzierungen, Beteiligungen und Unternehmensverkäufen wird ihr Zustand geprüft. Wer sein Portfolio ordnet, bevor die Due Diligence beginnt, verhandelt besser. Sprechen Sie uns an – wir verschaffen Ihnen zunächst einen Überblick über den Ist-Stand.

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Häufige Fragen

Wie melde ich eine Marke in Österreich an?

Wie melde ich eine Marke in Österreich an?

Die nationale Anmeldung erfolgt beim Österreichischen Patentamt, die unionsweite beim EUIPO in Alicante. Vor der Anmeldung sollte eine Recherche nach älteren identischen und ähnlichen Zeichen stehen – das Patentamt prüft nämlich nur absolute Eintragungshindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft, nicht die Rechte Dritter. Wer diesen Schritt auslässt, riskiert nach der Eintragung einen Widerspruch oder eine Verletzungsklage.

Wie lange gilt ein Markenschutz?

Wie lange gilt ein Markenschutz?

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag, danach beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängerbar. Wichtig ist der Benutzungszwang: Wird die Marke fünf Jahre lang nicht ernsthaft für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt, kann sie auf Antrag gelöscht werden. Eine zu breit angemeldete Marke schützt daher auf Dauer weniger, als sie zunächst verspricht.

Muss ich mein Urheberrecht registrieren?

Muss ich mein Urheberrecht registrieren?

Nein. Der urheberrechtliche Schutz entsteht in Österreich formfrei mit der Schaffung des Werks, sofern es eine eigentümliche geistige Schöpfung ist – ein Register gibt es nicht. Praktisch relevant ist daher die Beweisbarkeit von Urheberschaft und Entstehungszeitpunkt, etwa durch Entwürfe, Dateimetadaten oder eine Hinterlegung.

Wem gehören Software und Designs, die ein Dienstnehmer erstellt?

Wem gehören Software und Designs, die ein Dienstnehmer erstellt?

Das Urheberrecht selbst bleibt beim schaffenden Menschen; übertragen werden können nur Werknutzungsrechte. Für Computerprogramme sieht das Urheberrechtsgesetz vor, dass dem Dienstgeber im Zweifel ein unbeschränktes Werknutzungsrecht zusteht, wenn das Werk in Erfüllung dienstlicher Pflichten geschaffen wurde. Bei freien Dienstnehmern und Agenturen gilt das nicht automatisch – dort muss der Vertrag die Rechteeinräumung ausdrücklich regeln.

Was kann ich gegen eine Markenverletzung unternehmen?

Was kann ich gegen eine Markenverletzung unternehmen?

In Betracht kommen Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung. Praktisch entscheidend ist die einstweilige Verfügung, mit der die Nutzung kurzfristig untersagt werden kann. Vorgeschaltet ist meist eine Abmahnung. Wir prüfen zunächst die Schutzfähigkeit und den Benutzungsnachweis der eigenen Marke – daran scheitern Verfahren häufiger als am Verletzungstatbestand.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Was kostet eine Markenanmeldung?

Für eine österreichische Marke fallen Amtsgebühren des Patentamts im niedrigen dreistelligen Bereich an, für eine Unionsmarke beginnt die Grundgebühr des EUIPO bei 850 Euro für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse; weitere Klassen kosten zusätzlich. Dazu kommen die Kosten für Recherche und Vertretung, die sich nach dem Umfang richten. Die teuerste Variante ist erfahrungsgemäß keine dieser Positionen, sondern die nicht recherchierte Marke, die nach dem Marktauftritt angegriffen wird – deshalb gehört die Recherche an den Anfang, nicht ans Ende.

Warum sollte ich vor der Markenanmeldung recherchieren?

Warum sollte ich vor der Markenanmeldung recherchieren?

Das Patentamt prüft bei der Anmeldung nur absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft. Ob eine ältere Marke entgegensteht, prüft es nicht. Eine Eintragung ist deshalb kein Nachweis, dass die Marke keine fremden Rechte verletzt – Widerspruch, Löschungsantrag und Unterlassungsklage bleiben möglich. Eine Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung zeigt Konflikte, solange Name, Domain und Auftritt noch änderbar sind.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Marken- & Immaterialgüterrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.