7. Juli 2026 · Stand: Juli 2026

Markenrecherche: warum das Amt Ihre Marke nicht prüft

Eine eingetragene Marke fühlt sich nach Sicherheit an. Sie ist es nur zum Teil – und wer den Unterschied nicht kennt, erfährt ihn über eine Abmahnung.

Was geprüft wird und was nicht

Das Patentamt prüft bei der Anmeldung absolute Schutzhindernisse: fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Täuschungseignung. Ob eine ältere Marke eines Dritten entgegensteht, prüft es nicht. Die Eintragung ist deshalb kein Nachweis, dass die Marke keine fremden Rechte verletzt. Widerspruch, Löschungsantrag und Unterlassungsklage bleiben möglich.

Was eine Recherche leistet

Eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche zeigt ältere Marken in den relevanten Registern – national, EU-weit, international – und in den Waren- und Dienstleistungsklassen, die tatsächlich betroffen sind. Dazu kommt der Blick auf Firmennamen und Domains: Auch nicht registrierte Kennzeichen können Rechte begründen.

Der Zeitpunkt

Der günstigste Moment ist der, in dem Name, Logo, Domain und Drucksorten noch änderbar sind. Danach steigen die Kosten einer Kollision nicht linear, sondern sprunghaft – Rebranding trifft Website, Beschilderung, Verpackung und Verträge gleichzeitig. Bei einer Ähnlichkeitskollision ist die Frage selten, ob man sie lösen kann, sondern wie teuer die Lösung wird.

Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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