Kompetenzen
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Immobilien- & Baurecht

Transaktionen und Bauprojekte rechtlich präzise begleiten und absichern – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Wir begleiten Transaktionen und Bauprojekte von Anfang bis Ende – mit rechtlicher Präzision und klarem Blick auf die Praxis.

Immobilien- und Bauvorhaben sind komplex – rechtlich wie wirtschaftlich. Wir beraten beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften, gestalten und prüfen Verträge, begleiten Due-Diligence-Prozesse und die rechtliche Abwicklung von Transaktionen. Im Baurecht vertreten wir Unternehmen und Private bei Behördenverfahren, Baubewilligungen und Rechtsstreitigkeiten. Unser Ziel: klare Verträge, reibungslose Verfahren und nachhaltige Sicherheit für wichtige Investitionsentscheidungen.

Unsere Leistungen im Immobilien- und Baurecht

  • Kauf und Verkauf von Liegenschaften: Vertragsgestaltung und -abwicklung, Due Diligence einschließlich Prüfung von Dienstbarkeiten und Belastungen, Vertragsverhandlung, Einverleibung im Grundbuch.
  • Treuhandabwicklung: Abwicklung über Treuhandkonto, Sicherstellung von Kaufpreis und Lastenfreistellung.
  • Immobilienfinanzierung: grundbücherliche Sicherstellung von Pfandrechten, Prüfung von Finanzierungs- und Sicherheitenverträgen.
  • Projektentwicklung und Bauträgerrecht: Begleitung von der Projektplanung bis zur Fertigstellung, Bauträgerverträge nach BTVG, Verhandlungen mit Behörden.
  • Baubewilligungsverfahren: Vertretung im Verfahren vor der Baubehörde, Nachbarrechte und Parteistellung, Rechtsmittel.
  • Baumängel und Bauverträge: Werk- und Generalunternehmerverträge, ÖNORM-B-2110-Fragen, Beweissicherung, Gewährleistung und Schadenersatz.
  • Nachbarschaftsrecht: Immissionen und Lärm, Grenzabstände, Überbauungen, Wege- und Leitungsrechte.
  • Streitvertretung: außergerichtlich und vor Gericht bei Kaufvertrags-, Mängel- und Bauprozessen.

Baurecht in Salzburg: Welche Landesgesetze gelten

Eine Besonderheit des österreichischen Baurechts ist, dass es sich um Landesmaterie handelt – jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Anders als etwa Wien mit seiner Bauordnung kennt Salzburg keine einheitliche Kodifikation; die zentralen Regeln verteilen sich auf drei Gesetze:

  • Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG): regelt die bauliche Ordnung – wann ein Vorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder bewilligungsfrei ist, wer im Baubewilligungsverfahren Parteistellung hat (insbesondere die subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte) und welche baupolizeilichen Maßnahmen die Behörde ergreifen kann, bis hin zu Abbruchaufträgen und Verwaltungsstrafen.
  • Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz (BGG): zentrales Instrument für die Bauplatzerklärung und die Abstände der Bauten zueinander. Bauten müssen von den Grenzen des Bauplatzes grundsätzlich einen Mindestabstand von drei Vierteln ihrer Höhe, jedenfalls aber 4 m einhalten; für unterirdische Bauten gelten eigene Vorgaben.
  • Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015): bautechnische Anforderungen an Planung und Ausführung – Standsicherheit und Brandschutz, Hygiene und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit sowie Gesamtenergieeffizienz.

Verfahren laufen je nach Vorhaben über den Magistrat der Stadt Salzburg oder die jeweilige Gemeinde, im Rechtsmittelzug über das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Wir kennen diese Wege und begleiten Bauherren, Bauträger und Nachbarn durch das Verfahren.

Grunderwerbsteuer: Share Deals seit Mitte 2025 verschärft

Beim Kauf über Gesellschaftsanteile statt über die Liegenschaft selbst gelten seit 1. Juli 2025 deutlich strengere Regeln: Die Schwelle für die steuerauslösende Anteilsvereinigung wurde von 95 auf 75 Prozent gesenkt, der erfasste Personenkreis erweitert, und bei Immobiliengesellschaften bemisst sich die Steuer nach dem Verkehrswert der Liegenschaft. Gestaltungen, die vor 2025 üblich waren, funktionieren so nicht mehr – bei Transaktionen über Anteile gehört die Grunderwerbsteuer daher früh auf den Prüfstand, gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Wohnungseigentum und Vermietung

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt Begründung, Erwerb und Erlöschen von Wohnungseigentum sowie die Rechte der Eigentümer:innen. Wir beraten zur Begründung von Wohnungseigentum, zu den Befugnissen der Verwaltung, zur Anfechtung von Beschlüssen und vertreten Sie in der Eigentümerversammlung. Bei Wohn- und Geschäftsraummiete gestalten wir Verträge, prüfen Zinsbildung und Befristungen und lösen Konflikte zwischen Mieter und Vermieter – wenn möglich außergerichtlich.

Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht in Salzburg

Ob Einfamilienhaus, Zinshaus oder Projektentwicklung: Wir identifizieren Risiken früh, verhandeln belastbare Verträge und legen die rechtliche Grundlage, auf der Ihr Vorhaben stehen kann. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben – das ist der wirksamste Zeitpunkt.

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Häufige Fragen

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Baumängeln in Österreich?

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Baumängeln in Österreich?

Bei unbeweglichen Sachen – also insbesondere Bauwerken – beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Daneben können Schadenersatzansprüche mit eigenen Verjährungsfristen bestehen. Weil versteckte Mängel, Anerkenntnisse oder vertragliche Regelungen (etwa nach ÖNORM B 2110) die Fristen beeinflussen, sollte jeder Baumangel möglichst rasch dokumentiert und rechtlich geprüft werden.

Wer haftet bei Baumängeln – Baufirma, Bauträger oder Planer?

Wer haftet bei Baumängeln – Baufirma, Bauträger oder Planer?

Das hängt von der Vertragskette und der Ursache des Mangels ab: Ausführende Unternehmen haften für Ausführungsfehler, Planer:innen für Planungs- und Überwachungsfehler, Bauträger gegenüber Erwerber:innen aus dem Bauträgervertrag. Häufig kommen mehrere Verantwortliche in Betracht – eine frühzeitige Beweissicherung (z. B. durch Sachverständige) ist dann entscheidend.

Was ist beim Immobilienkaufvertrag in Österreich zu beachten?

Was ist beim Immobilienkaufvertrag in Österreich zu beachten?

Neben Kaufpreis und Übergabetermin sind vor allem der Lastenstand im Grundbuch, Gewährleistungs- und Haftungsregelungen, die treuhändige Abwicklung sowie die Nebenkosten wesentlich – etwa Grunderwerbsteuer (im Regelfall 3,5 %) und die Eintragungsgebühr (1,1 %). Der Vertrag wird von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet; die Abwicklung über ein Treuhandkonto schützt beide Seiten.

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)?

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG)?

Das BTVG schützt Erwerber:innen, die vor Fertigstellung Zahlungen an einen Bauträger leisten. Es schreibt insbesondere eine Sicherung der Zahlungen (etwa nach Ratenplan mit Treuhänder) und zwingende Vertragsinhalte vor. Abweichungen zulasten der Erwerber:innen sind unwirksam – die Prüfung des Bauträgervertrags vor Unterzeichnung ist daher besonders wichtig.

Brauche ich für den Immobilienkauf einen Rechtsanwalt?

Brauche ich für den Immobilienkauf einen Rechtsanwalt?

Der Kaufvertrag muss für die Grundbuchseintragung von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet und beglaubigt werden. Eine anwaltliche Vertretung stellt darüber hinaus sicher, dass Ihre Interessen – etwa bei Gewährleistung, Finanzierungsklauseln oder der Treuhandabwicklung – gewahrt bleiben, insbesondere wenn die Gegenseite den Vertrag vorlegt.

Welche Baugesetze gelten im Bundesland Salzburg?

Welche Baugesetze gelten im Bundesland Salzburg?

Baurecht ist in Österreich Landessache. In Salzburg gibt es keine einheitliche Bauordnung; die Regeln verteilen sich vor allem auf das Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG), das Bebauungsgrundlagengesetz (BGG) und das Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015). Wer in Wien oder Oberösterreich gebaut hat, kann die dortigen Abläufe daher nicht einfach übertragen – wir prüfen Ihr Vorhaben nach der Salzburger Rechtslage.

Was kann ich als Nachbar gegen ein Bauvorhaben tun?

Was kann ich als Nachbar gegen ein Bauvorhaben tun?

Nachbarn haben im Baubewilligungsverfahren Parteistellung, aber nur im Umfang ihrer subjektiv-öffentlichen Rechte – vor allem Abstände, Höhe und Immissionsschutz. Rein ästhetische Einwände oder ein befürchteter Wertverlust zählen nicht dazu. Entscheidend ist, Einwendungen rechtzeitig und inhaltlich richtig zu erheben, spätestens in der mündlichen Verhandlung – wer schweigt, verliert die Parteistellung und damit jede spätere Beschwerdemöglichkeit. Wir prüfen die Projektunterlagen und formulieren die Einwendungen fristgerecht.

Was sollte ich vor dem Kauf im Grundbuch prüfen?

Was sollte ich vor dem Kauf im Grundbuch prüfen?

Das Lastenblatt (C-Blatt) zeigt Pfandrechte, Dienstbarkeiten wie Wege-, Leitungs- oder Wohnrechte, Vor- und Wiederkaufsrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote; das Gutsbestandsblatt (A-Blatt) die Grundstücke samt Ersichtlichmachungen. Ebenso wichtig ist, was nicht im Grundbuch steht: die Widmung nach dem Raumordnungsrecht, allfällige Wasserbenutzungsrechte im Wasserbuch und der baubehördliche Konsens – also ob das Gebaute dem Bewilligten entspricht. Wir prüfen alle vier Ebenen, bevor Sie unterschreiben.

Wozu dient die Treuhandabwicklung beim Liegenschaftskauf?

Wozu dient die Treuhandabwicklung beim Liegenschaftskauf?

Sie löst das Grundproblem des Liegenschaftskaufs: Der Käufer soll nicht zahlen, bevor er lastenfreies Eigentum bekommt, der Verkäufer nicht das Eigentum aufgeben, bevor das Geld gesichert ist. Der Treuhänder – Rechtsanwalt oder Notar – verwahrt den Kaufpreis auf einem Anderkonto und zahlt erst aus, wenn die Eintragung gesichert ist und Pfandrechte gelöscht werden können; die Abwicklung läuft über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer. Für beide Seiten ist das der Standard, von dem es keinen guten Grund gibt abzuweichen.

Wann brauche ich eine Baubewilligung und wann genügt eine Anzeige?

Wann brauche ich eine Baubewilligung und wann genügt eine Anzeige?

Das Salzburger Baurecht unterscheidet bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Vorhaben; maßgeblich sind Art, Größe, Lage und Nutzung. Neubauten, Zubauten und wesentliche Änderungen der äußeren Gestalt oder der Verwendung sind in der Regel bewilligungspflichtig, kleinere Bauten oft nur anzeigepflichtig. Vor jeder dieser Fragen steht die Widmung: Was Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan nicht decken, wird auch mit vollständigen Unterlagen nicht bewilligt. Wer ohne Bewilligung baut, riskiert einen Beseitigungsauftrag.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Immobilien- & Baurecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.