Treuhandabwicklung beim Liegenschaftskauf: der Ablauf
Beim Liegenschaftskauf treffen zwei Risiken aufeinander: Der Käufer soll nicht zahlen, bevor das Eigentum gesichert ist, der Verkäufer nicht übertragen, bevor gezahlt ist. Die Treuhandabwicklung löst dieses Gleichzeitigkeitsproblem.
Wie es funktioniert
Der Käufer überweist den Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto. Der Treuhänder – in der Regel Rechtsanwalt oder Notar – zahlt erst aus, wenn definierte Bedingungen erfüllt sind: Rangordnung oder Eintragungsgrundlage liegen vor, Lastenfreistellungserklärungen der Gläubiger sind da, allfällige behördliche Genehmigungen sind erteilt. Die Abwicklung läuft über die Treuhandeinrichtungen der Kammern und ist dadurch abgesichert.
Worauf es im Vertrag ankommt
Drei Punkte entscheiden über die Qualität der Abwicklung: Welche Bedingungen lösen die Auszahlung aus, und sind sie objektiv überprüfbar? Wer trägt welche Kosten und Abgaben, und wann sind sie fällig? Was geschieht, wenn eine Bedingung nicht eintritt – gibt es eine Rückabwicklung mit Fristen, oder verhandelt man dann neu?
Der häufigste Fehler
Anzahlungen außerhalb der Treuhand. Sie sind verständlich, wenn es schnell gehen soll, und sie sind genau das Risiko, das die Treuhand vermeiden will. Wer vor Vertragsunterfertigung zahlt, hat im Fall der Fälle eine Forderung – aber keine Sicherheit.
Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.