Wasser ist rechtlich streng geregelt – wir führen Ihr Vorhaben durch das Bewilligungsverfahren und behalten Auflagen und Fristen im Blick.
Das Wasserrechtsgesetz (WRG) regelt Nutzung und Schutz der Wasserressourcen und berührt öffentliche wie private Interessen zugleich. Es unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Gewässern und knüpft an nahezu jede Nutzung ein behördliches Verfahren. Für Salzburg mit seinen Seen, Flüssen und dem hohen Grundwasseraufkommen ist das ein praktisch bedeutsames Rechtsgebiet – von der Wärmepumpe bis zum Kleinwasserkraftwerk.
Unsere Leistungen im Wasserrecht
- Bewilligungsverfahren: Antragstellung, Abstimmung mit Sachverständigen, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Auflagen und Nebenbestimmungen.
- Wasserbenutzungsrechte: Prüfung bestehender Rechte im Wasserbuch, Wiederverleihung, Übertragung bei Liegenschaftskauf.
- Wassergenossenschaften: Gründung, Satzung, Organe, Mitgliedsbeiträge, Ausscheiden, Streit unter Mitgliedern.
- Dienstbarkeiten: Leitungs-, Quell- und Wegerechte, vertragliche Absicherung und grundbücherliche Eintragung.
- Gewässerschutz: Grundwasser- und Quellschutz, Schutz- und Schongebiete, Auflagen für Betriebe.
- Hochwasserschutz: Beteiligung an Schutzprojekten, Fragen der Abflussbeeinträchtigung, Entschädigung.
- Verfahren und Streit: Verwaltungsstrafverfahren, Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, zivilrechtliche Auseinandersetzungen unter Nutzungsberechtigten.
Wasserwirtschaftliche Projekte
Kleinwasserkraftwerke, Beschneiungsanlagen, Bewässerungssysteme, Hochwasserschutzbauten und Grundwasserwärmepumpen brauchen eine sorgfältige rechtliche Planung, weil sich wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und baurechtliche Verfahren überlagern. Wir begleiten Projektentwickler, Gemeinden, Landwirte und Betriebe durch diese parallelen Schienen und achten darauf, dass Auflagen wirtschaftlich tragbar bleiben und die Bewilligung dem Projekt standhält, das später tatsächlich gebaut wird.
Zuständigkeiten in Salzburg
Wasserrechtsbehörde erster Instanz ist je nach Vorhaben die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Magistrat der Stadt Salzburg, bei größeren Anlagen die Salzburger Landesregierung. Bestehende Rechte sind im Wasserbuch eingetragen, das bei der Behörde geführt wird. Rechtsmittel gehen an das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Bei Vorhaben an Salzach, Saalach und den Salzburger Seen kommen häufig Naturschutz- und Fischereirecht hinzu.
Ein Blick ins Wasserbuch gehört zu jedem Grundstückskauf
Ob ein Wasserbenutzungsrecht besteht, wie lange es befristet ist und welche Auflagen daran hängen, steht im Wasserbuch – nicht im Grundbuch. Wer eine Liegenschaft mit Brunnen, Quelle, Teich oder Anlage erwirbt, sollte das vor Vertragsunterfertigung prüfen lassen; ein abgelaufenes oder nicht übertragenes Recht kann den Betrieb stilllegen. Sprechen Sie uns an, wir sehen uns Bestand und Fristen an.