Kompetenzen
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Wasserrecht

Die Nutzung von Gewässern ist umfassend geregelt. Wir begleiten bei Bewilligungen, klären Eigentums- und Nutzungsrechte und vertreten in wasserrechtlichen Verfahren. Damit stellen wir sicher, dass Projekte rechtlich abgesichert und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden können – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Wasser ist rechtlich streng geregelt – wir führen Ihr Vorhaben durch das Bewilligungsverfahren und behalten Auflagen und Fristen im Blick.

Das Wasserrechtsgesetz (WRG) regelt Nutzung und Schutz der Wasserressourcen und berührt öffentliche wie private Interessen zugleich. Es unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten Gewässern und knüpft an nahezu jede Nutzung ein behördliches Verfahren. Für Salzburg mit seinen Seen, Flüssen und dem hohen Grundwasseraufkommen ist das ein praktisch bedeutsames Rechtsgebiet – von der Wärmepumpe bis zum Kleinwasserkraftwerk.

Unsere Leistungen im Wasserrecht

  • Bewilligungsverfahren: Antragstellung, Abstimmung mit Sachverständigen, Vertretung in der mündlichen Verhandlung, Auflagen und Nebenbestimmungen.
  • Wasserbenutzungsrechte: Prüfung bestehender Rechte im Wasserbuch, Wiederverleihung, Übertragung bei Liegenschaftskauf.
  • Wassergenossenschaften: Gründung, Satzung, Organe, Mitgliedsbeiträge, Ausscheiden, Streit unter Mitgliedern.
  • Dienstbarkeiten: Leitungs-, Quell- und Wegerechte, vertragliche Absicherung und grundbücherliche Eintragung.
  • Gewässerschutz: Grundwasser- und Quellschutz, Schutz- und Schongebiete, Auflagen für Betriebe.
  • Hochwasserschutz: Beteiligung an Schutzprojekten, Fragen der Abflussbeeinträchtigung, Entschädigung.
  • Verfahren und Streit: Verwaltungsstrafverfahren, Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht, zivilrechtliche Auseinandersetzungen unter Nutzungsberechtigten.

Wasserwirtschaftliche Projekte

Kleinwasserkraftwerke, Beschneiungsanlagen, Bewässerungssysteme, Hochwasserschutzbauten und Grundwasserwärmepumpen brauchen eine sorgfältige rechtliche Planung, weil sich wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und baurechtliche Verfahren überlagern. Wir begleiten Projektentwickler, Gemeinden, Landwirte und Betriebe durch diese parallelen Schienen und achten darauf, dass Auflagen wirtschaftlich tragbar bleiben und die Bewilligung dem Projekt standhält, das später tatsächlich gebaut wird.

Zuständigkeiten in Salzburg

Wasserrechtsbehörde erster Instanz ist je nach Vorhaben die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Magistrat der Stadt Salzburg, bei größeren Anlagen die Salzburger Landesregierung. Bestehende Rechte sind im Wasserbuch eingetragen, das bei der Behörde geführt wird. Rechtsmittel gehen an das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Bei Vorhaben an Salzach, Saalach und den Salzburger Seen kommen häufig Naturschutz- und Fischereirecht hinzu.

Ein Blick ins Wasserbuch gehört zu jedem Grundstückskauf

Ob ein Wasserbenutzungsrecht besteht, wie lange es befristet ist und welche Auflagen daran hängen, steht im Wasserbuch – nicht im Grundbuch. Wer eine Liegenschaft mit Brunnen, Quelle, Teich oder Anlage erwirbt, sollte das vor Vertragsunterfertigung prüfen lassen; ein abgelaufenes oder nicht übertragenes Recht kann den Betrieb stilllegen. Sprechen Sie uns an, wir sehen uns Bestand und Fristen an.

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Häufige Fragen

Brauche ich für einen Brunnen eine wasserrechtliche Bewilligung?

Brauche ich für einen Brunnen eine wasserrechtliche Bewilligung?

Das hängt von Art und Umfang der Nutzung ab. Der Hausbrunnen für den eigenen Haushaltsbedarf ist unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei, weil das Grundwasser dem Grundeigentümer für den Eigenbedarf zusteht. Sobald darüber hinaus entnommen wird – für Landwirtschaft, Gewerbe, Beschneiung oder Wärmepumpen mit Grundwassernutzung – ist in der Regel eine Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz erforderlich. Wir klären das vor dem Bohren, nicht danach.

Was ist eine Wassergenossenschaft?

Was ist eine Wassergenossenschaft?

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der sich mehrere Beteiligte zur gemeinsamen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Bewässerung oder Instandhaltung von Anlagen zusammenschließen. Sie hat Satzung, Organe und Mitgliedsbeiträge; Beschlüsse binden die Mitglieder. Die Gründung erfolgt mit Bescheid der Wasserrechtsbehörde. Wir gestalten Satzungen, klären Nutzungsrechte und vertreten Genossenschaften wie einzelne Mitglieder.

Wie lange gilt eine wasserrechtliche Bewilligung?

Wie lange gilt eine wasserrechtliche Bewilligung?

Wasserrechte werden regelmäßig befristet erteilt; die Dauer richtet sich nach Art der Nutzung und Zweck der Anlage. Vor Ablauf ist eine Wiederverleihung zu beantragen – wer die Frist versäumt, verliert das Recht und muss das Verfahren neu führen, unter der dann geltenden Rechtslage. Die Fristen stehen im Wasserbuch; ein Blick dorthin gehört zu jeder Liegenschaftsprüfung.

Wer haftet bei Gewässerverunreinigung?

Wer haftet bei Gewässerverunreinigung?

Das Wasserrechtsgesetz sieht eine strenge Verantwortlichkeit des Verursachers vor: Die Behörde kann Sofortmaßnahmen, Sanierung und Ersatz der Kosten auftragen, unabhängig von einem Verschulden. Daneben kommen zivilrechtlicher Schadenersatz gegenüber Betroffenen und verwaltungsstrafrechtliche Folgen in Betracht. Bei Betriebsübernahmen und Liegenschaftskäufen sollte dieses Risiko in der Due Diligence geprüft werden.

Bin ich als Nachbar im wasserrechtlichen Verfahren Partei?

Bin ich als Nachbar im wasserrechtlichen Verfahren Partei?

Ja, soweit bestehende Rechte betroffen sein können – etwa eigene Wasserbenutzungsrechte, Grundeigentum oder die Gefahr der Beeinträchtigung durch Rückstau, Absenkung oder Verunreinigung. Einwendungen müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden; wer schweigt, verliert die Parteistellung. Wir prüfen die Projektunterlagen und formulieren die Einwendungen rechtzeitig.

Wozu dient das Wasserbuch?

Wozu dient das Wasserbuch?

Im Wasserbuch der Bezirksverwaltungsbehörde sind wasserrechtliche Bewilligungen, Nutzungsrechte, Anlagen und Schutzgebiete eingetragen; Einsicht steht jedermann offen, die Länder bieten sie überwiegend online an. Beim Kauf einer Liegenschaft mit Brunnen, Quelle, Teich oder Kleinwasserkraftanlage zeigt der Eintrag, ob ein Recht besteht, worauf es lautet, wie lange es befristet ist und welche Auflagen daran hängen. Ein fehlender oder abgelaufener Eintrag ist ein Thema für die Kaufverhandlung und kann ein Vorhaben aufhalten.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Wasserrecht?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.