Erbrecht berührt Vermögen und Familie gleichzeitig. Wir sorgen für klare Regelungen – und vertreten konsequent, wenn gestritten wird.
Das österreichische Erbrecht ist komplex und emotional belastet; nach einem Todesfall ist zudem oft rasches Handeln nötig, weil Fristen laufen. Wir beraten bei der Vorsorge – Testament, Übergabe, Unternehmensnachfolge – und vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Verlassenschaftsverfahren und im Erbstreit.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testament und Erbvertrag: Gestaltung, Formprüfung, Vor- und Nacherbschaft, Auflagen, Testamentsvollstreckung.
- Vorweggenommene Erbfolge: Übergabeverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Wohnrecht und Ausgedinge, Absicherung des Übergebers.
- Pflichtteilsrecht: Berechnung, Anrechnung von Schenkungen, Pflichtteilsergänzung, Stundung, Enterbung und Pflichtteilsminderung.
- Verlassenschaftsverfahren: Erbantrittserklärung, Inventar, Erbteilung, Vertretung vor dem Gerichtskommissär.
- Erbstreit: Erbrechtsklage, Anfechtung von Testamenten wegen Formmangels oder mangelnder Testierfähigkeit, Streit um Nachlasszugehörigkeit.
- Unternehmensnachfolge: Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Pflichtteilsrecht.
- Internationale Erbfälle: anwendbares Recht nach der EU-Erbrechtsverordnung, Europäisches Nachlasszeugnis.
Gesetzliche Erbfolge: das Parentelensystem
Fehlen Testament und Erbvertrag, richtet sich die Erbfolge nach der Verwandtschaft, gegliedert in Parentelen:
- Erste Parentel: Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen.
- Zweite Parentel: Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister und deren Kinder.
- Dritte Parentel: Großeltern und deren Nachkommen.
- Vierte Parentel: Urgroßeltern.
Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben der jeweils erbenden Parentel und verringert deren Quoten entsprechend. Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor – bis zur Grenze des Pflichtteilsrechts.
Vermächtnis statt Erbenstellung
Ein Vermächtnis (Legat) wendet einzelne Vermögensgegenstände zu, ohne dass der Bedachte Erbe wird und damit für Nachlassverbindlichkeiten haftet. Unterschieden werden unter anderem das Speziesvermächtnis, das eine ganz bestimmte Sache zuwendet, und das Gattungsvermächtnis, das Gegenstände einer bestimmten Art betrifft. Für viele Vorhaben – etwa die Zuwendung einer Liegenschaft an ein bestimmtes Kind – ist die Kombination aus Erbeinsetzung und Vermächtnis die sauberere Lösung.
Verlassenschaft in Salzburg
Zuständig ist das Bezirksgericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts; das Verfahren führt ein Notar als Gerichtskommissär. Streitige Fragen – Erbenstellung, Pflichtteil, Nachlasszugehörigkeit einer Liegenschaft – werden in den Rechtsweg verwiesen und vor dem Bezirks- oder Landesgericht ausgetragen. Wir übernehmen die Vertretung in beiden Schienen und koordinieren mit Notariat und Steuerberatung.
Vorsorge ist günstiger als der Streit
Die meisten Erbstreitigkeiten haben eine formale Ursache: ein unwirksames Testament, eine nicht bedachte Schenkung, ein Gesellschaftsvertrag, der zum Testament im Widerspruch steht. Eine durchdachte Regelung zu Lebzeiten kostet einen Bruchteil eines Erbrechtsstreits – und erspart der Familie Jahre. Vereinbaren Sie ein Gespräch, wir sehen uns Ihre Situation im Zusammenhang an.