Kompetenzen
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Datenschutzrecht (DSGVO)

Datenschutz rechtssicher umsetzen und im Alltag verankern – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung.

Datenschutz ist kein Papierprojekt. Wir bauen Strukturen, die im Alltag halten – und im Prüfungsfall Bestand haben.

Daten sind ein zentraler Wert im Unternehmen. Wir unterstützen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes, prüfen bestehende Prozesse und schulen Teams. So entsteht Rechtssicherheit im Umgang mit sensiblen Daten – mit klaren, praxisnahen Lösungen statt eines Ordners, den niemand liest.

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

  • Bestandsaufnahme und Verarbeitungsverzeichnis: Erhebung der tatsächlichen Datenflüsse, Verzeichnis nach Art 30 DSGVO, Rechtsgrundlagen je Verarbeitung.
  • Verträge: Auftragsverarbeitungsverträge nach Art 28, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit, Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers.
  • Informationspflichten: Datenschutzerklärung für Website und Bewerbung, Hinweise für Kunden, Beschäftigte und Videoüberwachung.
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit – Prozesse, damit Fristen eingehalten werden.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Prüfung der Erforderlichkeit und Durchführung bei risikoreichen Verarbeitungen.
  • Datenpannen: Notfallablauf, Bewertung der Meldepflicht, Meldung an die Datenschutzbehörde und Verständigung Betroffener.
  • Beschäftigtendatenschutz: Zeiterfassung, Zugriffskontrollen, Firmenhandy und E-Mail-Nutzung, Betriebsvereinbarungen.
  • Verfahren: Vertretung im Verfahren vor der Datenschutzbehörde, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Neben der DSGVO: die neuen EU-Digitalrechtsakte

Der Rechtsrahmen wächst über die DSGVO hinaus: Die KI-Verordnung verbietet bestimmte Praktiken bereits und verpflichtet Unternehmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten, der Data Act regelt seit September 2025 den Zugang zu Daten vernetzter Geräte und erleichtert den Wechsel von Cloud-Anbietern, und die NIS-2-Richtlinie bringt für viele mittlere Unternehmen erstmals verbindliche Cybersicherheitspflichten. Wir ordnen ein, welche dieser Regelwerke Ihr Unternehmen tatsächlich treffen – meist sind es weniger als befürchtet, aber selten keines.

Die häufigsten Lücken in der Praxis

Nach unserer Erfahrung fehlt es selten am guten Willen, sondern an drei Punkten: Das Verarbeitungsverzeichnis existiert, bildet aber die tatsächlichen Abläufe nicht ab. Auftragsverarbeitungsverträge sind mit den großen Anbietern geschlossen, nicht aber mit der Lohnverrechnung, dem IT-Betreuer oder dem Aktenvernichter vor Ort. Und es gibt keinen geübten Ablauf für den Ernstfall – weder für ein Auskunftsbegehren noch für eine Datenpanne mit ihrer 72-Stunden-Frist. Genau dort setzen wir an.

Datenschutz und Berufsgeheimnisse

In manchen Branchen überlagern sich Datenschutz und besondere Verschwiegenheitspflichten – bei Ärzten, Steuerberatern, Banken und Versicherungen ebenso wie in der Anwaltschaft selbst. Dann genügt DSGVO-Konformität allein nicht; die berufsrechtlichen Vorgaben gehen teils weiter und begrenzen etwa Auskunfts- und Herausgabepflichten. Wir kennen dieses Spannungsfeld aus eigener Praxis und berücksichtigen es bei der Gestaltung.

Verfahren vor der Datenschutzbehörde

Beschwerden Betroffener führen zu einem förmlichen Verfahren vor der österreichischen Datenschutzbehörde in Wien; deren Bescheide sind mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht bekämpfbar. Daneben nehmen zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz zu, auch für immaterielle Schäden. Wir vertreten Unternehmen in beiden Schienen und beraten, wann Kooperation und Abhilfe der bessere Weg sind als der Streit.

Ein halber Tag Bestandsaufnahme spart Monate

Am Anfang steht keine Vollprüfung, sondern eine ehrliche Übersicht: Welche Daten verarbeiten Sie tatsächlich, mit welchen Dienstleistern, auf welcher Grundlage? Daraus ergibt sich, was wirklich zu tun ist – meist weniger als befürchtet. Vereinbaren Sie einen Termin.

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Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Verpflichtend ist die Bestellung bei Behörden, bei umfangreicher regelmäßiger und systematischer Überwachung von Personen als Kerntätigkeit sowie bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien – etwa Gesundheitsdaten. Für viele mittelständische Betriebe besteht daher keine Pflicht; eine freiwillige Bestellung kann dennoch sinnvoll sein, bindet dann aber an dieselben gesetzlichen Vorgaben. Wir prüfen die Schwellen anhand Ihrer tatsächlichen Verarbeitungen.

Was muss ich bei einer Datenpanne tun?

Was muss ich bei einer Datenpanne tun?

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden ab Kenntnis zu melden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. Bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu verständigen. Unabhängig davon ist jeder Vorfall intern zu dokumentieren – auch der nicht meldepflichtige. Die 72 Stunden laufen schnell; ein vorbereiteter Ablaufplan ist entscheidend.

Was ist ein Auftragsverarbeitervertrag und wann brauche ich ihn?

Was ist ein Auftragsverarbeitervertrag und wann brauche ich ihn?

Immer dann, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet – Lohnverrechnung, IT-Betreuung, Cloud-Speicher, Newsletter-Versand, Aktenvernichtung. Der Vertrag nach Art 28 DSGVO regelt Gegenstand, Dauer, Weisungsbindung, Unterauftragnehmer, technische Maßnahmen und Löschung. Fehlt er, verstoßen beide Seiten – der Auftraggeber bleibt gegenüber den Betroffenen verantwortlich.

Darf ich Daten in die USA übermitteln?

Darf ich Daten in die USA übermitteln?

Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework 2023 ist die Übermittlung an dort zertifizierte Empfänger ohne zusätzliche Garantien zulässig. An nicht zertifizierte Empfänger braucht es weiterhin Standardvertragsklauseln samt Prüfung des Einzelfalls. Weil solche Beschlüsse angefochten werden können, empfehlen wir, die Rechtsgrundlage je Dienstleister zu dokumentieren und die Entwicklung zu beobachten.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?

Die DSGVO sieht Geldbußen bis 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Österreich verhängt die Datenschutzbehörde Bußen in der Praxis deutlich zurückhaltender und gewichtet Kooperationsbereitschaft und Abhilfemaßnahmen. Daneben stehen Betroffenen Schadenersatzansprüche zu, auch für immaterielle Schäden.

Was muss mein Unternehmen beim Einsatz von KI-Tools beachten?

Was muss mein Unternehmen beim Einsatz von KI-Tools beachten?

Zweierlei. Datenschutzrechtlich gelten die bekannten Grundsätze: Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter und keine Eingabe personenbezogener oder vertraulicher Daten in Dienste, deren Verarbeitung Sie nicht kontrollieren. Dazu kommt die EU-KI-Verordnung, die stufenweise anwendbar wird: Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter gelten bereits, die Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen. Für die meisten Betriebe heißt das konkret: interne KI-Richtlinie, Schulung und eine Freigabeliste der zulässigen Werkzeuge – das ist überschaubar, wenn man es strukturiert angeht.

Wie muss unser Unternehmen auf ein Auskunftsbegehren reagieren?

Wie muss unser Unternehmen auf ein Auskunftsbegehren reagieren?

Betroffene haben Anspruch auf Auskunft über die zu ihnen verarbeiteten Daten samt Zwecken, Empfängern, Herkunft und geplanter Speicherdauer sowie auf eine Kopie. Zu antworten ist ohne unangemessene Verzögerung, spätestens binnen eines Monats; bei komplexen Fällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate zulässig, wenn Sie das begründet mitteilen. Rechte Dritter und Geschäftsgeheimnisse rechtfertigen Schwärzungen, aber keine pauschale Verweigerung. Ein eingespielter Ablauf samt Zuständigkeit und Fristenkalender erspart hier die meisten Beschwerden.

Stand August 2026

Dieser Überblick ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir recherchieren sorgfältig; dennoch können Fehler unterlaufen, und die Rechtslage ändert sich laufend. Verbindliche Auskunft erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.

Fragen zum Datenschutzrecht (DSGVO)?

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, wie wir die Sache einschätzen und was sie kostet.