Datenschutz ist kein Papierprojekt. Wir bauen Strukturen, die im Alltag halten – und im Prüfungsfall Bestand haben.
Daten sind ein zentraler Wert im Unternehmen. Wir unterstützen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes, prüfen bestehende Prozesse und schulen Teams. So entsteht Rechtssicherheit im Umgang mit sensiblen Daten – mit klaren, praxisnahen Lösungen statt eines Ordners, den niemand liest.
Unsere Leistungen im Datenschutzrecht
- Bestandsaufnahme und Verarbeitungsverzeichnis: Erhebung der tatsächlichen Datenflüsse, Verzeichnis nach Art 30 DSGVO, Rechtsgrundlagen je Verarbeitung.
- Verträge: Auftragsverarbeitungsverträge nach Art 28, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit, Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers.
- Informationspflichten: Datenschutzerklärung für Website und Bewerbung, Hinweise für Kunden, Beschäftigte und Videoüberwachung.
- Betroffenenrechte: Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit – Prozesse, damit Fristen eingehalten werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Prüfung der Erforderlichkeit und Durchführung bei risikoreichen Verarbeitungen.
- Datenpannen: Notfallablauf, Bewertung der Meldepflicht, Meldung an die Datenschutzbehörde und Verständigung Betroffener.
- Beschäftigtendatenschutz: Zeiterfassung, Zugriffskontrollen, Firmenhandy und E-Mail-Nutzung, Betriebsvereinbarungen.
- Verfahren: Vertretung im Verfahren vor der Datenschutzbehörde, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Neben der DSGVO: die neuen EU-Digitalrechtsakte
Der Rechtsrahmen wächst über die DSGVO hinaus: Die KI-Verordnung verbietet bestimmte Praktiken bereits und verpflichtet Unternehmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten, der Data Act regelt seit September 2025 den Zugang zu Daten vernetzter Geräte und erleichtert den Wechsel von Cloud-Anbietern, und die NIS-2-Richtlinie bringt für viele mittlere Unternehmen erstmals verbindliche Cybersicherheitspflichten. Wir ordnen ein, welche dieser Regelwerke Ihr Unternehmen tatsächlich treffen – meist sind es weniger als befürchtet, aber selten keines.
Die häufigsten Lücken in der Praxis
Nach unserer Erfahrung fehlt es selten am guten Willen, sondern an drei Punkten: Das Verarbeitungsverzeichnis existiert, bildet aber die tatsächlichen Abläufe nicht ab. Auftragsverarbeitungsverträge sind mit den großen Anbietern geschlossen, nicht aber mit der Lohnverrechnung, dem IT-Betreuer oder dem Aktenvernichter vor Ort. Und es gibt keinen geübten Ablauf für den Ernstfall – weder für ein Auskunftsbegehren noch für eine Datenpanne mit ihrer 72-Stunden-Frist. Genau dort setzen wir an.
Datenschutz und Berufsgeheimnisse
In manchen Branchen überlagern sich Datenschutz und besondere Verschwiegenheitspflichten – bei Ärzten, Steuerberatern, Banken und Versicherungen ebenso wie in der Anwaltschaft selbst. Dann genügt DSGVO-Konformität allein nicht; die berufsrechtlichen Vorgaben gehen teils weiter und begrenzen etwa Auskunfts- und Herausgabepflichten. Wir kennen dieses Spannungsfeld aus eigener Praxis und berücksichtigen es bei der Gestaltung.
Verfahren vor der Datenschutzbehörde
Beschwerden Betroffener führen zu einem förmlichen Verfahren vor der österreichischen Datenschutzbehörde in Wien; deren Bescheide sind mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht bekämpfbar. Daneben nehmen zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz zu, auch für immaterielle Schäden. Wir vertreten Unternehmen in beiden Schienen und beraten, wann Kooperation und Abhilfe der bessere Weg sind als der Streit.
Ein halber Tag Bestandsaufnahme spart Monate
Am Anfang steht keine Vollprüfung, sondern eine ehrliche Übersicht: Welche Daten verarbeiten Sie tatsächlich, mit welchen Dienstleistern, auf welcher Grundlage? Daraus ergibt sich, was wirklich zu tun ist – meist weniger als befürchtet. Vereinbaren Sie einen Termin.