KI-Verordnung: was seit 2. August 2026 wirklich gilt
Der 2. August 2026 war der große Stichtag der EU-KI-Verordnung – aber er bringt etwas anderes, als viele erwartet haben. Was jetzt gilt, was schon galt und was verschoben wurde:
Neu seit 2. August: Transparenz
Anwendbar sind nun insbesondere die Transparenzpflichten des Art 50 KI-VO: Wer einen Chatbot oder ein anderes KI-System im Kundenkontakt einsetzt, muss offenlegen, dass Nutzer mit einer Maschine interagieren – sofern das nicht offensichtlich ist. KI-generierte oder -manipulierte Inhalte, insbesondere Deepfakes, sind zu kennzeichnen. Verstöße sind mit empfindlichen Geldbußen bedroht.
Schon länger in Kraft
Bereits seit Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter Praktiken – etwa manipulative Techniken und Social Scoring – sowie die Pflicht, für ausreichende KI-Kompetenz der eigenen Beschäftigten zu sorgen. Wer KI-Werkzeuge im Unternehmen einsetzt, braucht also längst eine interne Richtlinie und Schulungen.
Verschoben: die Hochrisiko-Pflichten
Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme – etwa KI in der Personalauswahl oder bei der Kreditvergabe – wurden auf EU-Ebene nach hinten verschoben: für eigenständige Systeme nach Anhang III auf Ende 2027, für in Produkte eingebettete KI noch später. Wer solche Systeme einsetzt oder plant, gewinnt Zeit, sollte sie aber nutzen – die Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht sind erheblich.
Praktisch heißt das
Für die meisten Unternehmen ist die Aufgabenliste überschaubar: Chatbot-Hinweis und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte umsetzen, die interne KI-Richtlinie aktualisieren, Schulungsnachweise dokumentieren – und bei geplanten Hochrisiko-Anwendungen die Übergangszeit für die Vorbereitung nutzen. Daneben gilt unverändert die DSGVO: Sie bleibt der strengere Maßstab, sobald personenbezogene Daten in KI-Systeme fließen.
Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.