10. März 2026 · Stand: März 2026

Die Ehewohnung in der Aufteilung nach der Scheidung

Die Wohnung ist in den meisten Scheidungen der größte Posten – und der emotionalste. Rechtlich gehört sie zum ehelichen Gebrauchsvermögen und wird nach Billigkeit aufgeteilt, unabhängig davon, wer im Grundbuch oder im Mietvertrag steht.

Was das Gericht übertragen kann

Das Gericht kann Eigentum und Rechte an der Ehewohnung übertragen, also etwa den Mietvertrag auf den anderen Teil überbinden oder Eigentumsanteile zuweisen. Maßgeblich sind Beiträge beider Teile, das Wohl gemeinsamer Kinder und die Lebensverhältnisse nach der Scheidung.

Die wichtige Ausnahme

Wohnungen, die ein Teil in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, bleiben grundsätzlich außer Betracht. Diese Ausnahme greift jedoch nicht, wenn der andere Teil zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse auf die Wohnung angewiesen ist oder ein gemeinsames Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Genau an dieser Stelle entscheidet sich in der Praxis der größte Teil der Verfahren.

Die Frist

Der Aufteilungsantrag ist binnen eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung zu stellen. Danach bleibt nur, was ohnehin im Eigentum steht. Wer sich außergerichtlich einigt, sollte diese Einigung in Form bringen, solange die Frist läuft – eine mündliche Absprache über eine Liegenschaft trägt nicht.

Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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