Ab wann europaweit ausschreiben: die Schwellenwerte
Für öffentliche Auftraggeber und für Unternehmen, die sich um solche Aufträge bewerben, hängt viel an einer Zahl: Liegt der geschätzte Auftragswert über dem Schwellenwert, gilt das europaweite Regime mit seinen strengeren Verfahren und Fristen.
Wie die Schwellen bestimmt werden
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgesetzt und kundgemacht. Sie unterscheiden nach Auftraggeber – klassischer öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber – und nach Auftragsart: Bauaufträge liegen deutlich höher als Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Unterhalb der Schwellen gilt das nationale Regime des Bundesvergabegesetzes mit eigenen Verfahrensarten.
Die Schätzung ist der Knackpunkt
Maßgeblich ist der geschätzte Auftragswert zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens, ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Wert über die Laufzeit zu rechnen. Eine Aufteilung in Lose mit dem Ziel, den Schwellenwert zu unterschreiten, ist unzulässig – und einer der häufigsten Angriffspunkte in Nachprüfungsverfahren.
Für Bieter
Fristen im Vergaberecht sind kurz und laufen ab Kenntnis. Wer eine Rechtswidrigkeit erkennt, muss sie zeitnah aufgreifen; nach Zuschlagserteilung bleibt regelmäßig nur noch Schadenersatz.
Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.