23. Juni 2026 · Stand: Juni 2026

Prozessfinanzierung: wann sie sich rechnet

Viele berechtigte Ansprüche werden nicht verfolgt, weil das Kostenrisiko im Verhältnis zur Liquidität zu groß ist. Die Prozessfinanzierung setzt genau dort an.

Das Modell

Ein Finanzierer übernimmt die Verfahrenskosten – eigene Vertretung, Gerichtsgebühren, Sachverständige, und im Unterliegensfall auch den Kostenersatz an die Gegenseite. Im Erfolgsfall erhält er einen vereinbarten Anteil am Erlös, üblicherweise gestaffelt nach Streitwert und Verfahrensdauer. Bleibt die Klage erfolglos, trägt er das Risiko.

Wann es passt

In Betracht kommt das vor allem bei höheren Streitwerten mit belastbarer Beweislage und solventer Gegenseite. Bei kleineren Verfahren steht der Aufwand der Prüfung in keinem Verhältnis. Vorrangig zu klären bleibt immer, ob eine Rechtsschutzversicherung deckt – Deckung geht Finanzierung vor.

Worauf im Vertrag zu achten ist

Vier Punkte: die Höhe und Staffelung des Anteils; die Kündigungsrechte des Finanzierers während des Verfahrens; seine Mitsprache bei einem Vergleich; und die Frage, wer das Verfahren tatsächlich steuert. Die Prozessführung muss beim Mandanten und seiner Vertretung bleiben. Wer diese Punkte vorab klärt, vermeidet den Konflikt, der sonst regelmäßig genau dann entsteht, wenn ein Vergleichsangebot auf dem Tisch liegt.

Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Mehr zu dieser Kompetenz: Zivil- & Prozessrecht