17. März 2026 · Stand: März 2026

Richtwertmietzins: wo die Zuschläge herkommen

Bei Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes bildet der Richtwert je Bundesland die Grundlage des zulässigen Hauptmietzinses. Er ist aber nur der Ausgangswert – der tatsächlich verlangte Zins entsteht erst durch Zu- und Abschläge.

Worüber gestritten wird

Zuschläge kommen für Lage, Ausstattung, Stockwerk, Aufzug oder Balkon in Betracht, Abschläge etwa für schlechten Erhaltungszustand oder ungünstigen Grundriss. Diese Positionen sind der häufigste Streitpunkt: Sie sind nicht tarifiert, sondern zu begründen. Ein pauschaler Lagezuschlag ohne Bezug auf die konkrete Umgebung hält einer Überprüfung selten stand.

Anpassung und Wertsicherung

Die Richtwerte werden gesetzlich angepasst. Davon zu unterscheiden ist die im Mietvertrag vereinbarte Wertsicherung, die eigenen Regeln folgt – auch für Bestandsverträge gelten hier zuletzt gesetzliche Begrenzungen. Beides wirkt nebeneinander und wird in der Praxis regelmäßig vermischt.

Der Weg zur Überprüfung

Ob der verlangte Zins gedeckt ist, lässt sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle – wo eingerichtet – oder vor dem Bezirksgericht überprüfen. Für Mieter gilt: Die Überprüfung ist auch während des laufenden Verhältnisses möglich. Für Vermieter gilt: Eine sauber dokumentierte Zuschlagsrechnung ist die beste Vorbereitung auf genau dieses Verfahren.

Diese Information ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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